Spartenanerkennung
Spartenanerkennung im Gesamt-Tarifsystem
Im Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus TARDOC und Ambulanten Pauschalen, ist nur noch für zwei Sparten eine Anerkennung (vgl. Anhang G zum Tarifstrukturvertrag) erforderlich, nämlich für:
- Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie;
- Nichtärztliches Chronic Care Management.
Der Prozess der Spartenanerkennung wird von der SASIS im Auftrag der Tarifpartner abgewickelt. Anträge für die Anerkennung einer Sparte können ab dem 15. Oktober 2025 eingereicht werden. Die Gebühr für die Beantragung einer Anerkennungssparte beträgt CHF 100 (inkl. MWSt).
Sobald die Beantragung der Sparten eröffnet ist, finden Sie auf dieser Webseite einen entsprechenden Button zur Beantragungsseite. Die SASIS ist anschliessend dafür verantwortlich, dass die Anerkennungen fortlaufend den Sozialversicherungen gemeldet werden.
Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie
Damit nichtärztliche Leistungen in der Psychiatrie gemäss TARDOC Kapitel EA.05 Ambulante Leistungen durch Nichtärztliche Fachpersonen in der Psychiatrie im Spital und Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen (Art. 35 Abs. 2 Bst n KVG) abgerechnet werden können,
- muss die Psychiatrieabteilung des Spitals oder der Einrichtung unter fachlicher Verantwortung eines Arztes mit Facharzttitel „Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ oder „Psychiatrie und Psychotherapie“ stehen;
- müssen die nichtärztlichen Fachpersonen mindestens einen Bachelor-Abschluss einer Fachhochschule oder Universität oder einen Diplom-Abschluss einer Höheren Fachschule vorweisen können (Psycholog/Psychologin, Pflegefachperson, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin);
- müssen die zulasten der OKP erbrachten Leistungen beschrieben werden und ein entsprechendes Behandlungskonzept vorliegen;
- müssen die nichtärztlichen Fachpersonen von der Spitalabteilung oder der Einrichtung angestellt sein;
- muss die öffentliche Hand (Kanton, Bezirk oder Gemeinde) bestätigen, dass der entsprechende Leistungserbringer über einen entsprechenden Auftrag verfügt.
Chronic Care Management
Damit nichtärztliches Chronic Care Management gemäss Kapitel AK.05 abgerechnet werden kann,
- muss die leistungserbringende Person über einen Eidgenössischen Fachausweis Medizinische Praxiskoordinatorin klinische Richtung sowie über ein Zertifikat Chronic Care Management der von odamed anerkannten Bildungsanbieter (Module Chronic Care Management, Basismodule I und II) verfügen sowie für die aufgeführten Krankheitsbilder über mindestens eine der folgenden Zusatzqualifikationen:
- Asthma und COPD: Modul Beratung von Langzeitpatienten (Atemwegserkrankungen);
- Diabetes mellitus: Modul Beratung von Langzeitpatienten – Diabetes;
- Herzinsuffizienz und koronare Herzkrankheiten: Modul Beratung von Langzeitpatienten - Koronare Herzkrankheiten / Herzinsuffizienz.
- Rheuma: Modul Beratung von Langzeitpatienten (Rheuma) muss sich das nichtärztliche Personal gemäss Spartenkonzept fortbilden;
- muss das nichtärztliche Personal von einem delegierenden Arzt angestellt werden, und die Leistungen in dessen Praxisräumen erbringen, wo es auch vom delegierenden Arzt beaufsichtigt wird.
Kosten
Die Gebühr für die Beantragung einer Sparte beträgt CHF 100 (inkl. MWSt).
Jede weitere Mutation der bereits anerkannten Sparte (beispielsweise bei Verlängerung): CHF 50.
Sparten beantragen
Sparten können ausschliesslich über das Online-Portal zsrnext.ch der SASIS AG beantragt werden, wofür ein zsrnext.ch-Account sowie eine ZSR-Nummer notwendig sind. Falls Sie noch keinen Account besitzen, müssen Sie sich zuerst registrieren und anschliessend Ihre vorhandene ZSR-Nummer über den Button «Bestehende Nummer hinzufügen» bestätigen. Falls Sie über keine ZSR-Nummer verfügen können Sie einen Antrag über den Button «Neue ZSR-Nr. beantragen» einreichen.
Wenn Sie in zsrnext.ch angemeldet sind, öffnen Sie die Card/Kachel «Sparten», um eine Sparte zu beantragen. Sie finden die Card unter Ihrer ZSR-Nummer.
Eine Sparte für Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie ist bei Ärzte-Organisationen sowie Spitälern möglich.
Eine Sparte für Nichtärztliches Chronic Care Management ist bei Ärzte-Organisationen sowie Ärzten und Ärztinnen (natürliche Personen) möglich. Medizinische Praxiskoordinatorinnen/Praxiskoordinatoren (MPK) müssen die Sparte nicht beantragen. Dies erfolgt durch den Arbeitgeber. MPKs müssen das Anstellungsverhältnis in einem späteren Schritt allerdings bestätigen, wofür ein eigener zsrnext-Account notwendig ist.
Für Fragen zu technischen Problemen bei der Anmeldung wenden Sie sich bitte an:
zsr(at)sasis.ch
Wenn Sie den Button betätigen, akzeptieren Sie das Betriebsreglement, welches die Nutzung der Datenbank regelt, sowie den Anhang zu den Gebühren.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Sparte kostet in jedem Fall, unabhängig davon ob der Antrag gutgeheissen, abgelehnt oder fälschlicherweise eingereicht wurde.