Antragsverfahren
Die OAAT AG stellt zwei Antragsverfahren zur Verfügung, um den ambulanten Arzttarif (TARDOC und Ambulante Pauschalen) kontinuierlich weiterzuentwickeln und eine schweizweit einheitliche und rechtssichere Anwendung sicherzustellen.
Mit diesen Verfahren haben die Gesellschafter und die Mitglieder der Verbände die Möglichkeit, aktiv zur Qualität, Transparenz und Aktualität des ambulanten Arzttarifs beizutragen. Gleichzeitig wird durch verbindliche Interpretationen eine konsistente Anwendung im Praxisalltag und in der Abrechnungspraxis gewährleistet.
Über die Antragsverfahren können sowohl strukturelle Anpassungen und Weiterentwicklungen des Tarifs angestossen als auch Fragen zur korrekten Anwendung geklärt werden.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den beiden Antragsverfahren und deren Ablauf.
Tarifentwicklung
Beim Antragsverfahren zur Tarifentwicklung können die Gesellschafter der OAAT AG gezielt Änderungen und Weiterentwicklungen an den Tarifwerken beantragen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden beispielsweise neue Tarifpositionen vorgeschlagen, bestehende Positionen angepasst oder gestrichen, Änderungen an der Gruppierungslogik vorgenommen oder redaktionelle und inhaltliche Korrekturen eingebracht.
Antragsberechtigt sind ausschliesslich die Gesellschafter der OAAT AG:
- FMH
- H+
- prio.swiss
- MTK
- GDK
Vorschläge und Anliegen werden innerhalb der jeweiligen Organisationen von Mitgliedern, Fachgruppen und Institutionen entgegengenommen, geprüft und im Bedarfsfall gebündelt als offizieller Antrag durch den jeweiligen Gesellschafter eingereicht.
Das Antragsverfahren ist jeweils vom 1. Februar bis zum 30. April eines Jahres geöffnet. Innerhalb dieses Zeitraums können die Gesellschafter ihre Anträge über die Plattform Applix einreichen
Nach Einreichung der Anträge erfolgt zunächst eine Prüfung durch die Geschäftsstelle der OAAT AG. Anschliessend werden die Anträge im Rahmen der jährlichen Tarifrevision bearbeitet. Der Verwaltungsrat der OAAT AG entscheidet schliesslich über die revidierten Tarifstrukturen. Nach der Genehmigung durch den Bundesrat werden die beschlossenen Änderungen veröffentlicht.
Tarifanwendung
Beim Antragsverfahren zur Tarifanwendung (auch Tarifinterpretation genannt) geht es um die Klärung von Fragen zur richtigen Anwendung des bestehenden ambulanten Arzttarifs. Dazu gehören die Tarifwerke, sowie die dazugehörenden Anhänge und Regelwerke:
- der Tarifkatalog TARDOC
- der Tarifkatalog der Ambulanten Pauschalen
- die Anwendungsmodalitäten (Anhang B)
- die Richtlinien für die ambulante Leistungserfassung (Anhang C)
- der Leistungskatalog ambulante Arzttarife (LKAAT).
Alle entsprechenden Dokumente und Anhänge sind auf folgender Seite abrufbar: Verträge und Anhänge
Wenn bei einer Tarifposition, einer Anwendungsmodalität oder einer Regelung Interpretationsspielräume oder Unklarheiten bestehen, können Mitglieder der Verbände direkt einen Antrag stellen. Ziel ist es, eine offizielle und einheitliche Auslegung festzulegen.
Die zuständigen Arbeitsgruppen der OAAT AG prüfen die eingereichten Anträge und legen in Form von Interpretationsbeschlüssen verbindlich fest, wie der Tarif und seine Anhänge anzuwenden sind. Damit wird eine schweizweit einheitliche und korrekte Anwendung des Tarifs gewährleistet. Die Beschlüsse bleiben bis zu einer allfälligen späteren Anpassung im Rahmen der regulären Tarifrevision in Kraft.