Altersangaben (AD-06)
Altersangaben sind jeweils auf der entsprechenden Tarifpositionen ersichtlich.
Angabe | Beschreibung | Beispiel |
---|---|---|
Vom x. bis y. Monat | ab vollendetem x-1. bis und mit dem vollendeten y. Lebensmonat. | vom 5. bis 6. Monat mit Geburtstag am 30. Mai 2024: vom 30. September bis und mit 29. November 2024 |
Im x. Monat | vom x-1. bis x. Monat. | im 6. Monat mit Geburtstag am 30. Mai 2024: vom 30. Oktober bis und mit 29. November 2024 |
Unter x Jahren | vor Vollendung des x. Lebensjahres, d.h. bis zum Datum des x. Geburtstags -1 Tag. | unter 4 Jahren mit Geburtstag am 30. Mai 2024: bis und mit 29. Mai 2028 |
Bis x Jahre | bis und mit dem vollendeten x. Lebensjahr, d.h. bis und mit dem Datum des x. Geburtstags. | bis 4 Jahren mit Geburtstag am 30. Mai 2024: bis und mit 30. Mai 2028 |
Ab x bis y Jahre | ab x. Geburtstag bis und mit dem Tag vor dem y. Geburtstag. | ab 10 bis 12 Jahren mit Geburtstag am 30. Mai 2024: 30. Mai 2034 bis und mit 29. Mai 2036 |
Im x. Jahr | vom x-1. Geburtstag bis zum vollendeten x. Lebensjahr. | im 7. Jahr mit Geburtstag am 30. Mai 2024: Vom 30. Mai 2030 bis und mit 29. Mai 2031 |
Älter als x Jahre | nach Vollendung des x. Lebensjahres. | älter als 5 Jahre mit Geburtstag am 30. Mai 2024: Ab dem 30. Mai 2029 |
Für die Vorsorgeuntersuchungen gelten spezielle Toleranzen.
Ambulante Behandlung (AD-04)
Die ambulante Behandlung ist in den Anwendungsmodalitäten des Tarifstrukturvertrag über die Tarifstrukturen des ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarifs (TARDOC) und des ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarifs (Ambulante Pauschalen) (Anhang B) geregelt.
Ärztliche Leistung (AL) [TP] (GI-02)
In der ärztlichen Leistung sind die ärztlichen Personalkosten (Löhne, Sozialleistungen, Lohnnebenleistungen, Fortbildungskosten) einkalkuliert.
Bericht (GI-13)
Der Bericht ist eine schriftliche Mitteilung zuhanden des Patienten oder an Dritte. Dritte sind andere Ärzte, Therapeuten, Pflegende, Angehörige und Versicherer.
Der Bericht beinhaltet Befunde, Diagnosen, Therapien, Prognosen über den Heilungsverlauf und weitere den Patienten betreffende Massnahmen.
Einstandspreis (AD-07)
Der Einstandspreis versteht sich als Kaufpreis gemäss Lieferantenrechnung inkl. Mehrwertsteuer (MWST), zuzüglich Bezugskosten (Verpackung, Porto, Transportversicherung, Zoll) und abzüglich Rabatte und Rückvergütungen. Einstandspreise können als mengengewichtete Einstandspreise der einzelnen Beschaffungsvorgänge verrechnet werden (gleitende Durchschnittspreise/historische Einstandspreise). Die verrechneten Preise müssen belegbar sein. Die entsprechenden Dokumente sind den Kostenträgern auf Anfrage offenzulegen.
Es darf kein Zuschlag auf den Einstandspreis erhoben werden. Die mittelbaren Beschaffungskosten (Bedarfsplanung, Bestellung, Warenannahme usw.) sowie Lagerkosten sind als Infrastruktur- und Personalleistung (IPL) bereits berücksichtigt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Logistik vom Leistungserbringer oder einem externen Dienstleister erbracht wird.
Gender Disclaimer (AD-09)
Die in den Tarifen gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Handlungsleistung (GI-07)
Bei einer Handlungsleistung ist der hinterlegte Zeitaufwand fix. Es handelt sich damit um eine pauschale Zeitbetrachtung. Bei dieser Systematik ist der tatsächlich benötigte Zeitaufwand zur Erbringung der Leistung für die Erfassung somit nicht relevant.
Hauptleistung (GI-06)
Eine Hauptleistung bildet einen in sich abgeschlossenen Leistungsinhalt ab, welche für sich alleine stehen kann.
INFRA-Modell
Beim INFRA-Modell handelt es sich um ein analytisches Kostenmodell für die Berechnung der Kostensätze für die Infrastruktur- und Personalleistung (IPL). Im Gegensatz zum KOREG-Modell basiert das INFRA-Kostenmodell nicht auf empirischen Daten der Leistungserbringer. Die Spartenkostensätze werden auf der Basis von erhobenen und geschätzten Parametern berechnet. Das INFRA-Modell deckt die Sparten des spitalambulanten Leistungsbereichs ab.
Infrastruktur- und Personalleistung (IPL) (GI-04)
Die IPL entspricht der Entschädigung für das nichtärztliche Personal sowie die Infrastruktur, ausgedrückt in Taxpunkten. Bestimmt wird der Wert einerseits durch den spartenspezifischen Kostensatz sowie die verrechnete Raumbelegung in Minuten.
Interventions-Aufwandklasse (IAK)
Jede Intervention im OP ist einer Interventions-Aufwandklasse (IAK) zugeordnet. Die IAK bildet den zeitlichen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung eine Intervention ab und orientiert sich an typischen Merkmalen wie dem Anästhesieaufwand, der Art der Lagerung, dem Aufwand für die Desinfektion und Abdeckung sowie das Einrichten der Instrumente. Der Tarif unterscheidet vier IAK (IAK I-IV) sowie die Monitored Anesthesia Care (MAC).
KOREG-Modell
Beim KOREG-Modell handelt es sich um ein empirisches Kostenmodell für die Berechnung der Kostensätze für die Infrastruktur- und Personalleistung (IPL). Das Modell nutzt Praxisdaten aus der Rollenden Kostenstudie und berechnet daraus die Kostensätze typischer Sparten im praxisambulanten Leistungsbereich.
Kostensatz [CHF/Min.]
Die ärztliche Leistung (AL) sowie die Infrastruktur- und Personalleistung (IPL) werden anhand eines Kostensatzes pro Minute entschädigt. Multipliziert man die Minutage einer Tarifposition mit dem Kostensatz, so ergibt dies die Anzahl der Taxpunkte (TP).
Leistung im engeren Sinne (LieS) [Min.]
Die Zeit für die ärztliche Leistung im engeren Sinne (LieS) bezieht sich auf die unmittelbare Behandlung der Patientin oder des Patienten. Die zeitliche Abgrenzung orientiert sich z.B. an der Schnitt-Naht-Zeit bei chirurgischen Leistungen im OP-Saal, die mit dem ersten Hautschnitt beginnt und mit der letzten Hautnaht endet.
Leistungsart
Der TARDOC unterscheidet Handlungsleistungen und Zeitleistungen.
Leistungsdokumentation
Sämtliche diagnostischen und therapeutischen Leistungen sind in einer geeigneten Form (Schrift, Ausdruck, Tonträger, Bildträger) zu dokumentieren. Der Tarif berücksichtigt den Dokumentationsaufwand bereits in der Leistungsposition.
Leistungserbringer im ambulanten Setting (AD-01)
Ein Leistungserbringer im ambulanten Setting definiert sich als:
Arzt oder Ärztin gemäss Art. 35 Abs 2 lit a KVG
oder Einrichtung, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte oder Ärztinnen dient gemäss Art. 35 Abs. 2 lit n KVG und über lediglich einen Fachbereich verfügt.
oder Fachbereich (gemäss Reglement Fachbereiche inkl. Liste der Fachbereiche) innerhalb eines Spitals gemäss Art. 35 Abs. 2 lit h KVG oder einer Einrichtung die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte oder Ärztinnen dient gemäss Art. 35 Abs. 2 lit n KVG).
Leistungsgruppe (LG)
Eine vordefinierte Liste von Leistungen mit einem bestimmten, gemeinsamen, tarifarisch erheblichen Merkmal (z.B. Leistungen mit identischen Kumulationsregeln).
Leistungstyp
Der TARDOC unterscheidet Hauptleistungen, Zuschlagsleistungen, freie Zuschlagsleistungen und Referenzleistungen.
Massgebende Sprachversion (AD-10)
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachversionen der Tarife gilt die deutsche Version.
Minutage
Unter der Minutage wird die verrechenbare Zeit für die Leistungserbringung verstanden. Diese kann sich entweder auf die ärztliche Leistung im engeren Sinn (LieS) oder die Raumbelegung (RBZ) beziehen. Minutagen sind ein zentrales Element aller Handlungsleistungen.
Monitored Anesthesia Care (MAC)
Bei der MAC handelt es sich um eine Überwachung durch das Anästhesieteam während Eingriffen und diagnostischen Massnahmen mit/ohne Sedation und/oder Analgesie.
Patientenkontakt (AD-03)
Ein Patientenkontakt wird gebildet aus der Sitzung sowie dessen zugeordneten Leistungen (Pathologie-, Analyseleistungen, Leistungen in Abwesenheit, Erfassung von Berichten). Falls der Sitzung keine Leistungen zugeordnet werden, ist die Sitzung dem Patientenkontakt gleichgesetzt.
Qualitative Dignität (AD-05)
Die qualitative Dignität bezeichnet die ärztliche fachliche Qualifikation und regelt die Berechtigung zur Anwendung von Tarifpositionen.
Die massgebende Datenbank für dignitätsrelevante Weiterbildungstitel ist das MedReg.
Der Arzt ist berechtigt alle Tarifpositionen abzurechnen, für welche er mindestens über eine der geforderten qualitativen Dignitäten verfügt (vorbehaltlich einer gültigen Spartenanerkennung).
Zusätzlich abrechenbar sind:
- Tarifpositionen mit der qualitativen Dignität 9999 - Alle
- Tarifpositionen, für die ein Besitzstand beantragt und gewährt wurde (Wichtig: Der Besitzstand wird für 3 Jahre gewährt. Mit dem Nachweis einer fachspezifischen Fortbildung kann der Besitzstand um weitere 3 Jahre verlängert werden.)
Raumbelegungszeit (RBZ) [Min.]
Die Raumbelegungszeit entspricht dem Total der Raumbelegung in Minuten und damit der Zeit, die der Patient im Raum verbringt (ohne Wechselzeit). Sie widerspiegelt damit die durchschnittliche zeitliche Beanspruchung von nichtärztlichem Personal und Infrastruktur durch den Patienten. Die RBZ und die Leistung im engeren Sinn (LieS) einer Leistungsposition können unterschiedlich lang sein.
Referenzeinkommen
Es handelt sich dabei um eine kalkulatorische Grösse, mit welcher festgelegt wird, wie viel ein freipraktizierender Arzt im Rahmen seiner zur Verfügung stehenden Arbeitszeit für die Erbringung von TARDOC-Leistungen verdienen soll. Als Vergleichswert dient das Durchschnittseinkommen aller in den Schweizer Spitälern angestellten Kaderärzte (Oberarzt, leitender Arzt, Chefarzt).
Referenzleistung (Leistungstyp)
Referenzleistungen stehen in Bezug zu einer oder mehreren Hauptleistungen und werden zwingend mit einer Hauptleistung als Referenz erfasst (z. B. Wechselzeiten oder Anästhesieleistungen in Referenz zu einem operativen Eingriff).
Rundungsregeln (AD-08)
Für Rundungen gelten grundsätzlich die Modalitäten des Forum Datenaustausch:
Pro Tarifposition werden Frankenbeträge kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für den Tarif gilt dies pro Position auf Stufe AL (Ärztliche Leistung) und IPL (Infrastruktur- und/oder Personalleistungen).
Der fällige Gesamt-Rechnungsbetrag wird kaufmännisch auf CHF 0.05 gerundet.
Sitzung (AD-02)
Eine Sitzung ist definiert als das physische oder fernmündliche Zusammentreffen eines Patienten mit einem Leistungserbringer im ambulanten Setting (Kapitel 2 Leistungserbringer im ambulanten Setting). Im Rahmen dessen wird eine Leistung durch einen Leistungserbringer im ambulanten Setting zu Gunsten eines Patienten durchgeführt, die der Diagnose oder Behandlung dient (Art. 25 Abs. 1 KVG).
Gutachten, Akten- und Bildkonsilien und Tumorboards/ärztliche Expertenboards/interdisziplinäre Boards werden auch ohne physisches Zusammentreffen des Patienten mit dem Leistungserbringer im ambulanten Setting als Sitzung geführt.
Sparten (GI-21)
Die Sparte ist eine räumlich oder technisch definierte Versorgungseinheit der Leistungserbringer, in welcher ein bestimmtes Bündel von Leistungen erbracht wird. Jede Sparte ist durch eine besondere Infrastruktur (Raum, feste und mobile Apparate und Geräte) sowie durch eine bestimmte Dotation von nichtärztlichem Personal charakterisiert (siehe dazu die Ausführungen in der GI-04 - Infrastruktur und/oder Personalleistung (IPL)).
Tarifwirksamkeitsindex (TWI)
Der Tarifwirksamkeitsindex gibt den Anteil der Zeit wieder, welche eine Ärztin mit abrechenbaren Leistungen verbringt im Verhältnis zur totalen, tarifwirksamen Zeit. Die kalkulatorische Grösse wird spartenspezifisch festgelegt.
Taxpunkt (TP)
Der Tarif bewertet die Leistungen mit Taxpunkten (TP). Die Taxpunkte für ärztliche Leistungen (AL) und für die Infrastruktur- und Personalleistung (IPL) werden separat ausgewiesen.
Taxpunktwert (TPW)
Der Taxpunktwert entspricht dem geltenden Preis pro Taxpunkt. Dieser kann einzig von den Tarifpartnern – als nationaler oder kantonaler Wert – vereinbart oder im Streitfall von den Kantonsregierungen nach Artikel 47 KVG festgesetzt werden. Aktuell sind die Taxpunktwerte für Leistungen im Rahmen der OKP kantonal festgelegt, wobei es auch innerhalb des Kantons unterschiedliche Werte gibt.
Vor- und Nachbereitung (GI-11)
Darunter werden die Tätigkeiten verstanden, welche vor bzw. nach einer Untersuchung / einem Eingriff erbracht werden und fest mit der eigentlichen Leistung verknüpft sind. Darunter fallen bspw. die Händedesinfektion, das sterile Abdecken, Massnahmen zur Patientensicherheit, Lagerung, Anlegen und Entfernung eines Gefässzugangs, Punktionsnachsorge, Mobilisierung der Patientin. Es wird zwischen der ärztlichen und der nichtärztlichen Vor- und Nachbereitung unterschieden.
Die Tarifposition darf nur erfasst werden, wenn die Leistung angefallen ist.
Die Vor- und Nachbereitungszeit kann für die entsprechende Sparte 1 Mal pro Sitzung in Rechnung gestellt werden. Es muss ein Bezug zur entsprechenden Leistung hergestellt werden können.
Werden mehrere Leistungen erbracht, die in derselben Sparten tarifiert sind, darf die Vor- und Nachbereitungszeit nur 1 Mal pro Sitzung in Rechnung gestellt werden. Werden mehrere Leistungen erbracht, die in unterschiedlichen Sparten tarifiert sind, darf die Vor- und Nachbereitung 1 Mal pro entsprechender Sparte in Rechnung gestellt werden.
Wechselzeit (WZ) (GI-14)
Bei gewissen Leistungen fällt eine Wechselzeit an. Die Wechselzeit definiert den durchschnittlichen Zeitaufwand (Raumbelegung), um den Raum wieder in seinen (neutralen) Ausgangszustand zu versetzen, nachdem der Patient den Raum verlassen hat.
Der TARDOC unterschiedet zwei Arten von Wechselzeiten:
- Separat tarifierte Wechselzeiten
- Integrierte Wechselzeiten
Zeitleistung (Leistungsart) (GI-07)
Bei der Zeitleistung wird der tatsächlich benötigte Zeitaufwand zur Erbringung der Leistung erfasst. Diese Zeittarifpositionen charakterisieren sich durch eine Angabe pro x Min. in der Bezeichnung.
Zuschlagsleistung (Leistungstyp)
Zuschlagsleistungen (Kennzeichnung: «+») sind zwingend einer bestimmten Hauptleistung zugeordnet und können nur mit der entsprechenden Hauptleistung erfasst werden. Freie Zuschlagsleistungen (Kennzeichnung: «(+)») müssen hingegen einer von mehreren, nicht näher bezeichneten Hauptleistungen zugeordnet werden.
Zuschlagsleistung, freie (Leistungstyp)
vgl. Zuschlagsleistung