Aktuelles

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Die Tarifpartner schlagen Ergänzungen für TARDOC und Ambulante Pauschalen vor

Die erste ordentliche Tarifstrukturrevision für die neuen ambulanten Tarifstrukturen ist bereits in Arbeit und wird in den ersten Monaten 2026 zur Einführung per 2027 eingereicht. Einige der Ergänzungen und Verbesserungen können jedoch nicht aufgeschoben werden und sind daher am 15. Juli 2025 dem Bundesrat zur Genehmigung für die Startversion der neuen ambulanten Tarifstrukturen per 1. Januar 2026 eingereicht worden.

Medienmitteilung

Besitzstand beantragen

Die Besitzstandsanträge im Zusammenhang mit dem neuen Tarifwerk TARDOC und den Ambulanten Pauschalen können im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 30.09.2025 gestellt werden. Danach ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich.

Weitere Infos finden Sie hier.

Besitzstand beantragen

Tarife durch Bundesrat genehmigt: Bedeutender Meilenstein für das Schweizer Gesundheitswesen

Die Organisation ambulante Arzttarife AG ist erfreut über die Genehmigung der neuen ambulanten Tarife bestehend aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und den neuen Ambulanten Pauschalen. Damit ist der Weg bereitet, das veraltete Abrechnungssystem wie vorgesehen per 1. Januar 2026 abzulösen. Dies ist ein wichtiger Schritt für das Schweizer Gesundheitswesen.

Medienmitteilung

Stelle für Startpreisberechnung

Im Auftrag ihrer Gesellschafter hat die OAAT AG mit der Firma BSS einen Vertrag betreffend «Stelle für Startpreisberechnung» gemäss Anhang I des Tarifstrukturvertrags abgeschlossen. In einem ersten Schritt wird BSS einen Prozess zur Anmeldung der Vertragsräume, für die ein Startpreis berechnet werden soll, aufsetzen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite von BSS. Die Meldungen erfolgen ausschliesslich per E-Mail an startpreise(at)bss-basel.ch mittels dem zur Verfügung gestellten Formular im Excel-Format (Formular für Sammelmeldung, Formular für Einzelmeldung). Die Tarifpartner müssen die Vertragsräume in gemeinsamem Einverständnis melden.

Fristen: Die ordentliche Frist für die Übermittlung von Meldungen ist Montag, der 31. März 2025. Nachmeldungen werden bis spätestens am Sonntag, 13. April 2025 entgegengenommen. Meldungen, die nach dem 13. April 2025 eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir bitten Sie, sämtliche Meldungen direkt an BSS, die Stelle für Startpreisberechnung, zuzustellen.

Die OAAT AG erarbeitete zusammen mit den Tarifpartnern eine Lösung für Notfallpauschalen in Arztpraxen und wird diese Präzisierungen dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen

Der Verwaltungsrat Organisation für ambulante Arzttarife AG (OAAT) hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2026 gutgeheissen. Die Lösung wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Medienmitteilung, 20.02.2025

Ambulanter Artztarif: Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen

Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen zugestimmt. Ein zwischenzeitlich ergriffenes Referendum von sieben Fachgesellschaften der FMH wurde an einer ausserordentlichen FMH-Delegiertenversammlung abgelehnt. 

Das Genehmigungsgesuch liegt nun beim Bundesrat. Die Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen ist nach wie vor per Anfang 2026 geplant. 

Die beiden Tarifstrukturen sollen zukünftig regelmässig revidiert werden. Bereits für 2027 ist geplant, revidierte Versionen von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen zu implementieren. Die im Gesamt-Tarifsystem enthaltenen und genehmigten Pauschalen werden gemäss der Begleitvereinbarung, die die Tarifpartner miteinander abgeschlossen haben, im Jahr 2025 überprüft und ggf. weiterentwickelt, so dass die überarbeitete Fassung per 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Per 1. Januar 2027 wird der Anwendungsbereich der ambulanten Pauschalen aber weder erweitert noch reduziert.

Das Antragsverfahren für die Tarifentwicklung der Versionen 2027 startet voraussichtlich Anfang 2025, antragsberechtigt sind die Aktionäre der OAAT AG: 

  • FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
  • H+ Die Spitäler der Schweiz
  • prio.swiss Die innovativen Krankenversicherer
  • MTK Medizinaltarif-Kommission UVG

Ebenfalls im 2025 soll das Antragsverfahren für Tarifinterpretationen starten. 

Bereits publiziert sind die ersten Software-Komponenten des neuen Tarifsystems. Drittanbieter erhalten hier weitere Informationen: Tarifkomponenten

Im Verlaufe des Sommers 2025 wird zudem die Sparten- und Dignitätsdatenbank LegiData in Betrieb gehen. Es wird dann möglich sein für TARDOC-Tarifpositionen und Ambulante Pauschalen Besitzstände anzumelden sowie die Spartenanerkennung für die beiden nichtärztlichen Kapitel AK.05 Chronic Care Management und EA.05 Ambulante Leistungen durch Nichtärztliche Fachpersonen in der Psychiatrie im Spital und Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen (Art. 35 Abs. 2 Bst n KVG) durchzuführen. 

Um eine reibungslose Einführung der Tarife gewährleisten zu können, planen die Aktionäre der OAAT AG auch entsprechende Informationsplattformen sowie Schulungsangebote. Die OAAT selbst wird keine entsprechenden Veranstaltungen durchführen und verweist bei offenen Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung der Tarifstrukturen an die entsprechenden Verbände. 

Die OAAT AG wird zu allen Themen zu gegebenem Zeitpunkt via Newsletter und die Webseite informieren.

TarifMatcher – Neue Tarifsoftware jetzt verfügbar

Ab sofort steht die neue Tarifsoftware «TarifMatcher» zur Verfügung. Diese Java-basierte Bibliothek unterstützt IT-Unternehmen bei der korrekten Implementation der ambulanten ärztlichen Tarife in ihre Softwaretools. 

Detaillierte Informationen zu den Funktionen und Komponenten des TarifMatchers können auf unserer Webseite in einem bereitgestellten Informationsblatt eingesehen werden. Unternehmen, die an der Nutzung des TarifMatchers interessiert sind, können durch den Abschluss eines Lizenzvertrags Zugang zur Software-Plattform erhalten. Nach erfolgreicher Anmeldung und Vertragsabschluss stellen wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen sowie die Software bereit.

Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner heutigen Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen zugestimmt

Die Tarifpartner werden dieses Gesamttarifwerk dem Bundesrat zur Genehmigung einreichen, sobald über das Referendum bei der FMH entschieden worden ist. Dieses wurde im Nachgang der Delegiertenversammlung der FMH vom 21. Oktober 2024 ergriffen.

Die Arbeiten am Tarifsystem wurden in den vergangenen Monaten durch die Tarifpartner stark forciert und konnten gemeinsam einer breit abgestützten Lösung zugeführt werden.

Die beiden ursprünglich separat entwickelten Tarife werden neu unter einem Tarifstrukturvertrag zusammengefasst. Dieser wichtige Schritt wird die Ablösung von TARMED und die einheitliche Anwendung beider Tarife ab dem 1. Januar 2026 ermöglichen.

Der Verwaltungsrat der OAAT AG ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesamt-Tarifsystem die Anforderung des Bundesrates vom 19. Juni 2024 erfüllt werden. Weiter ermöglicht das Gesamt-Tarifsystem die regelmässige, sachgerechte Weiterentwicklung der einzelnen Komponenten, womit eine nachhaltige Anpassung der Tarife an den medizinischen Fortschritt ermöglicht wird. 

Medienmitteilung 22.10.2024
 

Gesamt-Tarifsystem

Nach der Teilgenehmigung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen durch den Bundesrat steht das nicht genehmigte Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab sofort allen Interessierten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die OAAT AG weist darauf hin, dass das vorliegende Gesamt-Tarifsystem weder von den Tarifpartnern, der OAAT AG noch vom Bundesrat zur Anwendung freigegeben ist. Die OAAT AG wird zu gegebenem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen informieren. 

Communiqué nach Entscheid des Bundesrates

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 19. Juni 2024 zur Teilgenehmigung und der Aufforderung zur Koordination der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen hat der Verwaltungsrat der OAAT AG über die weiteren Arbeiten entschieden.

Er hat die Modalitäten, wie die Tarifpartner in die Arbeiten eingebunden werden können, übereinstimmend geklärt. Der Fokus liegt in einem ersten Schritt auf der Ausarbeitung des übergeordneten Tarifvertrages inkl. übergreifendem Kostenneutralitätskonzept sowie der Ausarbeitung des Grobkonzeptes zu den notwendigen Anpassungen an den Tarifwerken durch die Geschäftsstelle der OAAT AG.

Der Verwaltungsrat der OAAT AG stellt sich hinter das vereinbarte Vorgehen und ist bestrebt, zusammen mit allen Gesellschaftern, die Auflagen des Bundesrates bis im November 2024 zu erfüllen.

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