Aktuelles

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Ambulanter Artztarif: Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen

Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen zugestimmt. Ein zwischenzeitlich ergriffenes Referendum von sieben Fachgesellschaften der FMH wurde an einer ausserordentlichen FMH-Delegiertenversammlung abgelehnt. 

Das Genehmigungsgesuch liegt nun beim Bundesrat. Die Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen ist nach wie vor per Anfang 2026 geplant. 

Die beiden Tarifstrukturen sollen zukünftig regelmässig revidiert werden. Bereits für 2027 ist geplant, revidierte Versionen von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen zu implementieren. Die im Gesamt-Tarifsystem enthaltenen und genehmigten Pauschalen werden gemäss der Begleitvereinbarung, die die Tarifpartner miteinander abgeschlossen haben, im Jahr 2025 überprüft und ggf. weiterentwickelt, so dass die überarbeitete Fassung per 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Per 1. Januar 2027 wird der Anwendungsbereich der ambulanten Pauschalen aber weder erweitert noch reduziert.

Das Antragsverfahrenfür die Tarifentwicklung der Versionen 2027 startet voraussichtlich Anfang 2025, antragsberechtigt sind die Aktionäre der OAAT AG: 

  • FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
  • H+ Die Spitäler der Schweiz
  • santésuisse Die Schweizerischen Krankenversicherer
  • curafutura Die innovativen Krankenversicherer
  • MTK Medizinaltarif-Kommission UVG

Ebenfalls im 2025 soll das Antragsverfahren für Tarifinterpretationen starten. 

Bereits publiziert sind die ersten Software-Komponenten des neuen Tarifsystems. Softwareanbieter erhalten hier weitere Informationen: Bereitstellung Tarifsoftware – OAAT OTMA

Im Verlaufe des Sommers 2025 wird zudem die Sparten- und Dignitätsdatenbank LegiData in Betrieb gehen. Es wird dann möglich sein für TARDOC-Tarifpositionen und Ambulante Pauschalen Besitzstände anzumelden sowie die Spartenanerkennung für die beiden nichtärztlichen Kapitel AK.05 Chronic Care Management und EA.05 Ambulante Leistungen durch Nichtärztliche Fachpersonen in der Psychiatrie im Spital und Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen (Art. 35 Abs. 2 Bst n KVG) durchzuführen. 

Um eine reibungslose Einführung der Tarife gewährleisten zu können, planen die Aktionäre der OAAT AG auch entsprechende Informationsplattformen sowie Schulungsangebote. Die OAAT selbst wird keine entsprechenden Veranstaltungen durchführen und verweist bei offenen Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung der Tarifstrukturen an die entsprechenden Verbände. 

Die OAAT AG wird zu allen Themen zu gegebenem Zeitpunkt via Newsletter und die Webseite informieren.

TarifMatcher – Neue Tarifsoftware jetzt verfügbar

Ab sofort steht die neue Tarifsoftware «TarifMatcher» zur Verfügung. Diese Java-basierte Bibliothek unterstützt IT-Unternehmen bei der korrekten Implementation der ambulanten ärztlichen Tarife in ihre Softwaretools. 

Detaillierte Informationen zu den Funktionen und Komponenten des TarifMatchers können auf unserer Webseite in einem bereitgestellten Informationsblatt eingesehen werden. Unternehmen, die an der Nutzung des TarifMatchers interessiert sind, können durch den Abschluss eines Lizenzvertrags Zugang zur Software-Plattform erhalten. Nach erfolgreicher Anmeldung und Vertragsabschluss stellen wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen sowie die Software bereit.

Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner heutigen Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen zugestimmt

Die Tarifpartner werden dieses Gesamttarifwerk dem Bundesrat zur Genehmigung einreichen, sobald über das Referendum bei der FMH entschieden worden ist. Dieses wurde im Nachgang der Delegiertenversammlung der FMH vom 21. Oktober 2024 ergriffen.

Die Arbeiten am Tarifsystem wurden in den vergangenen Monaten durch die Tarifpartner stark forciert und konnten gemeinsam einer breit abgestützten Lösung zugeführt werden.

Die beiden ursprünglich separat entwickelten Tarife werden neu unter einem Tarifstrukturvertrag zusammengefasst. Dieser wichtige Schritt wird die Ablösung von TARMED und die einheitliche Anwendung beider Tarife ab dem 1. Januar 2026 ermöglichen.

Der Verwaltungsrat der OAAT AG ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesamt-Tarifsystem die Anforderung des Bundesrates vom 19. Juni 2024 erfüllt werden. Weiter ermöglicht das Gesamt-Tarifsystem die regelmässige, sachgerechte Weiterentwicklung der einzelnen Komponenten, womit eine nachhaltige Anpassung der Tarife an den medizinischen Fortschritt ermöglicht wird. 

Medienmitteilung 22.10.2024
 

Gesamt-Tarifsystem

Nach der Teilgenehmigung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen durch den Bundesrat steht das nicht genehmigte Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab sofort allen Interessierten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die OAAT AG weist darauf hin, dass das vorliegende Gesamt-Tarifsystem weder von den Tarifpartnern, der OAAT AG noch vom Bundesrat zur Anwendung freigegeben ist. Die OAAT AG wird zu gegebenem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen informieren. 

Communiqué nach Entscheid des Bundesrates

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 19. Juni 2024 zur Teilgenehmigung und der Aufforderung zur Koordination der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen hat der Verwaltungsrat der OAAT AG über die weiteren Arbeiten entschieden.

Er hat die Modalitäten, wie die Tarifpartner in die Arbeiten eingebunden werden können, übereinstimmend geklärt. Der Fokus liegt in einem ersten Schritt auf der Ausarbeitung des übergeordneten Tarifvertrages inkl. übergreifendem Kostenneutralitätskonzept sowie der Ausarbeitung des Grobkonzeptes zu den notwendigen Anpassungen an den Tarifwerken durch die Geschäftsstelle der OAAT AG.

Der Verwaltungsrat der OAAT AG stellt sich hinter das vereinbarte Vorgehen und ist bestrebt, zusammen mit allen Gesellschaftern, die Auflagen des Bundesrates bis im November 2024 zu erfüllen.

Aktueller Stand der Arbeiten

Am 1. Dezember 2023 konnten die beiden Genehmigungsgesuche TARDOC und ambulante Pauschalen erfolgreich beim Bundesrat eingereicht werden. Nun werden die beiden Genehmigungsgesuche durch die Genehmigungsbehörde geprüft und beurteilt. Der Zeitraum bis zu einer Rückmeldung durch den Bundesrat ist der OAAT AG nicht bekannt und kann gut ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Bis dahin nutzt die OAAT AG die Zeit für die Planung und Koordination der anstehenden Arbeiten rund um die ambulanten Arzttarife und deren möglichen Einführung. 

Die Website der OAAT AG wurde überarbeitet und ist im neuen Design unter www.oaat-otma.ch abrufbar. Alle Informationen rund um die Tarife ambulante Pauschalen und TARDOC sind auf der Website zu finden. Darüber hinaus gibt es bereits ein Glossar und ein umfangreiches FAQ, in dem offene Fragen zu den Tarifen geklärt werden. Die FAQ werden laufend aktualisiert. Es lohnt sich, die Website regelmässig zu besuchen. 

Bei der Vorbereitung auf die Tarifanwendung werden die Anwender von den Tarifpartnern unterstützt. Diese bieten bereits eine Vielzahl von Schulungen an. Es lohnt sich, direkt bei den Tarifpartnern curafutura, FMH, H+ und santésuisse zu informieren, um sich rechtzeitig auf die Einführung der beiden Tarife vorzubereiten.

Geglückter Start ins neue Jahr

Die OAAT AG hat am 03.01.2024 ihren operativen Betrieb erfolgreich hochgefahren. Dieser wichtige Meilenstein ermöglicht in Zukunft die koordinierte Weiterentwicklung beider ambulanten ärztlicher Tarife ambulante Pauschalen und TARDOC.

Der Grossteil der Mitarbeiter aus den Tariforganisationen ats-tms AG und solutions tarifaires suisses AG sind in die OAAT AG eigetreten, wodurch der Kowhow-Transfer sichergestellt werden kann. Im Zuge der Zusammenführung werden die Aufgaben rund um die ambulanten Pauschalen und TARDOC von nun an in der OAAT AG weitegeführt. Das neue Team der OAAT AG wird, gemeinsam mit allen Partnerorganisationen, die beiden ambulanten ärztlichen Tarife weiterentwickeln.

Ambulanter Arzttarif: Tarifpartner beantragen beim Bundesrat Genehmigung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen

Die Tarifpartner haben heute die ambulanten ärztlichen Tarifwerke dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. FMH und curafutura beantragen die Genehmigung des TARDOC und dessen Einführung per 1. Januar 2025 und H+ und santésuisse beantragen die Genehmigung eines kohärenten Tarifsystems aus ambulanten Pauschalen und TARDOC.

Die eingereichten Tarifwerke wurden vereinbarungsgemäss und aufgrund der laufenden Aufbauarbeiten der OAAT AG durch deren Vorgängergesellschaften – die ats-tms AG und die solutions tarifaires suisses AG – und deren Gesellschafter finalisiert.
Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung der Tarifwerke wurden durch die OAAT AG koordiniert und im Rahmen einer übergeordneten Vereinbarung formalisiert. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den Tarifierungsgrundsätzen den Rahmen für die Anwendung der Tarife sowie deren koordinierte Weiterentwicklung.

Medienmitteilung 01.12.2023

OAAT AG wird zentrale Stelle für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung des TARDOC und des Pauschaltarifs

Die Partnerorganisationen der OAAT AG, der ats-tms AG sowie der solutions tarifaires suisses AG stimmen der Überführung der zentralen Geschäftsbereiche in die OAAT AG per 1. Januar 2024 zu. Die entsprechenden Verträge wurden am 29. November 2023 von allen Parteien unterzeichnet. Mit der Überführung in die OAAT AG wird ein weiterer zentraler Punkt früherer Vereinbarungen der Tarifpartner umgesetzt. Die OAAT AG ist somit die Organisation im Sinn von Art. 47a KVG, welche ab dem 1. Januar 2024 für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung des TARDOC und des Patientenpauschaltarifs zuständig ist.

Medienmitteilung 30.11.2023

Übergabe Tarifwerke an OAAT

Die Tarifpartner FMH und curafutura haben die finale Version des neuen Arzttarifs TARDOC am 17. Februar 2023 an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) übermittelt. Zudem wurden bis am 30. Juni 2023 in einzelnen Konzepten Anpassungen vorgenommen.

Die solutions tarifaires suisses AG hat die Tarifversion 1.0 finalisiert und am 26. Juni 2023 planmässig an die nationale ambulante Tariforganisation Organisation ambulanter Arzttarife AG (OAAT) übermittelt.

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