Im Auftrag ihrer Gesellschafter hat die OAAT AG mit der Firma BSS einen Vertrag betreffend «Stelle für Startpreisberechnung» gemäss Anhang I des Tarifstrukturvertrags abgeschlossen. In einem ersten Schritt wird BSS einen Prozess zur Anmeldung der Vertragsräume, für die ein Startpreis berechnet werden soll, aufsetzen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite von BSS. Die Meldungen erfolgen ausschliesslich per E-Mail an startpreise(at)bss-basel.ch mittels dem zur Verfügung gestellten Formular im Excel-Format (Formular für Sammelmeldung, Formular für Einzelmeldung). Die Tarifpartner müssen die Vertragsräume in gemeinsamem Einverständnis melden.
Fristen: Die ordentliche Frist für die Übermittlung von Meldungen ist Montag, der 31. März 2025. Nachmeldungen werden bis spätestens am Sonntag, 13. April 2025 entgegengenommen. Meldungen, die nach dem 13. April 2025 eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die OAAT AG erarbeitete zusammen mit den Tarifpartnern eine Lösung für Notfallpauschalen in Arztpraxen und wird diese Präzisierungen dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen
Der Verwaltungsrat Organisation für ambulante Arzttarife AG (OAAT) hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2026 gutgeheissen. Die Lösung wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.
Ambulanter Artztarif: Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen
Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen zugestimmt. Ein zwischenzeitlich ergriffenes Referendum von sieben Fachgesellschaften der FMH wurde an einer ausserordentlichen FMH-Delegiertenversammlung abgelehnt.
Das Genehmigungsgesuch liegt nun beim Bundesrat. Die Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen ist nach wie vor per Anfang 2026 geplant.
Die beiden Tarifstrukturen sollen zukünftig regelmässig revidiert werden. Bereits für 2027 ist geplant, revidierte Versionen von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen zu implementieren. Die im Gesamt-Tarifsystem enthaltenen und genehmigten Pauschalen werden gemäss der Begleitvereinbarung, die die Tarifpartner miteinander abgeschlossen haben, im Jahr 2025 überprüft und ggf. weiterentwickelt, so dass die überarbeitete Fassung per 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Per 1. Januar 2027 wird der Anwendungsbereich der ambulanten Pauschalen aber weder erweitert noch reduziert.
Das Antragsverfahren für die Tarifentwicklung der Versionen 2027 startet voraussichtlich Anfang 2025, antragsberechtigt sind die Aktionäre der OAAT AG:
Um eine reibungslose Einführung der Tarife gewährleisten zu können, planen die Aktionäre der OAAT AG auch entsprechende Informationsplattformen sowie Schulungsangebote. Die OAAT selbst wird keine entsprechenden Veranstaltungen durchführen und verweist bei offenen Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung der Tarifstrukturen an die entsprechenden Verbände.
Die OAAT AG wird zu allen Themen zu gegebenem Zeitpunkt via Newsletter und die Webseite informieren.
TarifMatcher – Neue Tarifsoftware jetzt verfügbar
Ab sofort steht die neue Tarifsoftware «TarifMatcher» zur Verfügung. Diese Java-basierte Bibliothek unterstützt IT-Unternehmen bei der korrekten Implementation der ambulanten ärztlichen Tarife in ihre Softwaretools.
Detaillierte Informationen zu den Funktionen und Komponenten des TarifMatchers können auf unserer Webseite in einem bereitgestellten Informationsblatt eingesehen werden. Unternehmen, die an der Nutzung des TarifMatchers interessiert sind, können durch den Abschluss eines Lizenzvertrags Zugang zur Software-Plattform erhalten. Nach erfolgreicher Anmeldung und Vertragsabschluss stellen wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen sowie die Software bereit.
Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner heutigen Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen zugestimmt
Die Tarifpartner werden dieses Gesamttarifwerk dem Bundesrat zur Genehmigung einreichen, sobald über das Referendum bei der FMH entschieden worden ist. Dieses wurde im Nachgang der Delegiertenversammlung der FMH vom 21. Oktober 2024 ergriffen.
Die Arbeiten am Tarifsystem wurden in den vergangenen Monaten durch die Tarifpartner stark forciert und konnten gemeinsam einer breit abgestützten Lösung zugeführt werden.
Die beiden ursprünglich separat entwickelten Tarife werden neu unter einem Tarifstrukturvertrag zusammengefasst. Dieser wichtige Schritt wird die Ablösung von TARMED und die einheitliche Anwendung beider Tarife ab dem 1. Januar 2026 ermöglichen.
Der Verwaltungsrat der OAAT AG ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesamt-Tarifsystem die Anforderung des Bundesrates vom 19. Juni 2024 erfüllt werden. Weiter ermöglicht das Gesamt-Tarifsystem die regelmässige, sachgerechte Weiterentwicklung der einzelnen Komponenten, womit eine nachhaltige Anpassung der Tarife an den medizinischen Fortschritt ermöglicht wird.
Nach der Teilgenehmigung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen durch den Bundesrat steht das nicht genehmigte Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab sofort allen Interessierten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die OAAT AG weist darauf hin, dass das vorliegende Gesamt-Tarifsystem weder von den Tarifpartnern, der OAAT AG noch vom Bundesrat zur Anwendung freigegeben ist. Die OAAT AG wird zu gegebenem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen informieren.
Communiqué nach Entscheid des Bundesrates
Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 19. Juni 2024 zur Teilgenehmigung und der Aufforderung zur Koordination der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen hat der Verwaltungsrat der OAAT AG über die weiteren Arbeiten entschieden.
Er hat die Modalitäten, wie die Tarifpartner in die Arbeiten eingebunden werden können, übereinstimmend geklärt. Der Fokus liegt in einem ersten Schritt auf der Ausarbeitung des übergeordneten Tarifvertrages inkl. übergreifendem Kostenneutralitätskonzept sowie der Ausarbeitung des Grobkonzeptes zu den notwendigen Anpassungen an den Tarifwerken durch die Geschäftsstelle der OAAT AG.
Der Verwaltungsrat der OAAT AG stellt sich hinter das vereinbarte Vorgehen und ist bestrebt, zusammen mit allen Gesellschaftern, die Auflagen des Bundesrates bis im November 2024 zu erfüllen.
Aktueller Stand der Arbeiten
Am 1. Dezember 2023 konnten die beiden Genehmigungsgesuche TARDOC und ambulante Pauschalen erfolgreich beim Bundesrat eingereicht werden. Nun werden die beiden Genehmigungsgesuche durch die Genehmigungsbehörde geprüft und beurteilt. Der Zeitraum bis zu einer Rückmeldung durch den Bundesrat ist der OAAT AG nicht bekannt und kann gut ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Bis dahin nutzt die OAAT AG die Zeit für die Planung und Koordination der anstehenden Arbeiten rund um die ambulanten Arzttarife und deren möglichen Einführung.
Die Website der OAAT AG wurde überarbeitet und ist im neuen Design unter www.oaat-otma.ch abrufbar. Alle Informationen rund um die Tarife ambulante Pauschalen und TARDOC sind auf der Website zu finden. Darüber hinaus gibt es bereits ein Glossar und ein umfangreiches FAQ, in dem offene Fragen zu den Tarifen geklärt werden. Die FAQ werden laufend aktualisiert. Es lohnt sich, die Website regelmässig zu besuchen.
Bei der Vorbereitung auf die Tarifanwendung werden die Anwender von den Tarifpartnern unterstützt. Diese bieten bereits eine Vielzahl von Schulungen an. Es lohnt sich, direkt bei den Tarifpartnern curafutura, FMH, H+ und santésuisse zu informieren, um sich rechtzeitig auf die Einführung der beiden Tarife vorzubereiten.
Geglückter Start ins neue Jahr
Die OAAT AG hat am 03.01.2024 ihren operativen Betrieb erfolgreich hochgefahren. Dieser wichtige Meilenstein ermöglicht in Zukunft die koordinierte Weiterentwicklung beider ambulanten ärztlicher Tarife ambulante Pauschalen und TARDOC.
Der Grossteil der Mitarbeiter aus den Tariforganisationen ats-tms AG und solutions tarifaires suisses AG sind in die OAAT AG eigetreten, wodurch der Kowhow-Transfer sichergestellt werden kann. Im Zuge der Zusammenführung werden die Aufgaben rund um die ambulanten Pauschalen und TARDOC von nun an in der OAAT AG weitegeführt. Das neue Team der OAAT AG wird, gemeinsam mit allen Partnerorganisationen, die beiden ambulanten ärztlichen Tarife weiterentwickeln.
Ambulanter Arzttarif: Tarifpartner beantragen beim Bundesrat Genehmigung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen
Die Tarifpartner haben heute die ambulanten ärztlichen Tarifwerke dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. FMH und curafutura beantragen die Genehmigung des TARDOC und dessen Einführung per 1. Januar 2025 und H+ und santésuisse beantragen die Genehmigung eines kohärenten Tarifsystems aus ambulanten Pauschalen und TARDOC.
Die eingereichten Tarifwerke wurden vereinbarungsgemäss und aufgrund der laufenden Aufbauarbeiten der OAAT AG durch deren Vorgängergesellschaften – die ats-tms AG und die solutions tarifaires suisses AG – und deren Gesellschafter finalisiert. Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung der Tarifwerke wurden durch die OAAT AG koordiniert und im Rahmen einer übergeordneten Vereinbarung formalisiert. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den Tarifierungsgrundsätzen den Rahmen für die Anwendung der Tarife sowie deren koordinierte Weiterentwicklung.