Besitzstände
Eine Ärztin oder ein Arzt ist berechtigt, eine TARDOC-Tarifposition oder eine ambulante Leistung abzurechnen, wenn sie über die entsprechende Dignität (Facharzt-, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt, Fähigkeitsausweis) verfügt. Die erforderlichen Dignitäten sind bei jeder Leistungsposition respektive Pauschalen vermerkt. Sie können von den aktuell im TARMED gültigen Dignitäten abweichen (siehe Tabelle).
Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt für eine bestimmte Leistung die Dignität, kann sie/er gemäss dem Dignitätskonzept (Anhang F zum Tarifstrukturvertrag) einen Besitzstand zunächst für drei Jahre beantragen, wenn sie/er die Leistung über die letzten drei Jahre vor Einführung des neuen Tarifs regelmässig und unbeanstandet abgerechnet hat (für die einmalige Verlängerung des Besitzstands braucht es später den Nachweis einer entsprechenden Fortbildung). «Regelmässig abgerechnet» heisst, dass die Ärztin oder der Arzt die entsprechende Leistung mit dem TARMED gegenüber den Sozialversicherern in den letzten drei Jahren, jährlich mindestens fünf Mal abgerechnet hat.
Die Beantragung der Besitzstände erfolgt ausschliesslich online über die «Legi-Data» Plattform, welche derzeit im Aufbau ist. Um das Antragsprozedere für die Ärzte zu vereinfachen, greift die Datenbank direkt auf die abgerechneten Leistungen im Tarifpool von SASIS zu und prüft automatisch, ob die entsprechende TARMED-Tarifposition über die letzten drei Jahre im erforderlichen Ausmass abgerechnet wurde. Kann der automatische Nachweis über den Tarifpool nicht erbracht werden, können in der Legidata entsprechende Abrechnungen als Scan hochgeladen werden.
Der Zugang zur Datenbank wird am 1. Juli 2025 eröffnet. Besitzstände können dann während dreier Monate gegen eine Gebühr von 50 Franken pro Besitzstand beantragt werden. Die genehmigten Besitzstände werden auf den Zeitpunkt der Einführung des umfassenden Tarifsystems den Sozialversicherern für deren Rechnungsprüfung gemeldet.
Auch im Spital muss grundsätzlich die auf der Rechnung aufgeführte verantwortliche Ärztin oder Arzt über die Dignität für die abgerechneten Leistungen verfügen. Es ist am einzelnen Spital zu prüfen, ob für alle Leistungen die entsprechenden Dignitäten vorhanden sind.
Spitalärztinnen und -ärzte, die beabsichtigen sich selbständig zu machen, haben möglicherweise Interesse, Besitzstände für bestimmte Tarifpositionen anzumelden. Sie müssen dann auf dem oben beschriebenen Weg nachweisen, dass sie für die Erbringung der betreffenden Leistung als verantwortliche Leistungserbringer auf den entsprechenden Rechnungen des Spitals aufgeführt sind.
Folgende Tarifpositionen können nicht in Besitzstand genommen werden:
- TARDOC-Tarifpositionen mit der Dignität 9999 "Alle" oder Basisfallgruppen deren Fallgruppen alle die Dignität 9999 "Alle" aufweisen
- TARDOC-Tarifpositionen des Kapitels CA Hausarztmedizin
- TARDOC-Tarifpositionen des Kapitels JM Pathologie
- Seltene ambulante Leistungen und Interventionen (TARDOC)
- Technische Grundleistungen
- Grundkonsultationen (Bildgebung)
- Tarifpositionen mit einer Einschränkung in der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung)
LegiData
Terminplan LegiData
Februar bis April 2025 | Entwicklung LegiData zur elektronischen Erfassung von Besitzständen |
Mai 2025 | Interner Test LegiData |
Juni 2025 | Schulung Personal für Bedienung Legidata und Helpline |
Juli bis September 2025 | LegiData wird eröffnet für Anträge auf Besitzstandspositionen TARDOC und amb. Pauschalen |
Oktober bis November 2025 | Ggf. Nachreichung Dokumente für nicht automatisch anerkannte Besitzstandspositionen |
Dezember 2025 | Besitzstandsmeldung OAAT an Versicherer (via SASIS) |
Weitere Informationen: Infolunch im April 2025, genauer Termin wird noch bekannt gegeben (siehe Infolunches).