Besitzstände und Dignitäten
Für Fragen zu technischen Problemen bei der Anmeldung wenden Sie sich bitte an:
legidata-support(at)sasis.ch oder
Tel. 032 625 42 43 (10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00Uhr)
Wenn Sie den Button betätigen, akzeptieren Sie das Betriebsreglement, welches die Nutzung der Datenbank regelt, sowie den Anhang zu den Gebühren.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Besitzstände kostet in jedem Fall CHF 50 pro Tarifposition, unabhängig davon ob der Antrag gutgeheissen, abgelehnt oder fälschlicherweise eingereicht wurde.
Besitzstände und Dignitäten
Eine Ärztin oder ein Arzt ist berechtigt, eine TARDOC-Tarifposition oder eine Ambulante Pauschale abzurechnen, wenn sie über die entsprechende Dignität (Facharzt-, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt, Fähigkeitsausweis) verfügt. Die erforderliche Dignität ist bei jeder TARDOC-Leistungsposition respektive Pauschale vermerkt. Sie können von den aktuell gültigen Dignitäten im TARMED abweichen (siehe Tabelle). Einen Besitzstand beantragen muss:
Wer im TARMED aufgrund seiner Facharzt-, Weiterbildungstitel, Schwerpunkte, Fähigkeitsausweise Tarifpositionen abrechnen durfte, welche nun im neuen Tarifsystem eine andere qualitative Dignität erfordern.
Wer aufgrund von unter TARMED bestehenden Besitzständen Tarifpositionen abrechnen durfte, welche nun im neuen Tarifsystem eine andere qualitative Dignität erfordern.
Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt für eine bestimmte Leistung die Dignität, kann sie/er einen Besitzstand für zunächst drei Jahre beantragen. Um den Besitzstand für weitere drei Jahre zu verlängern, muss später die entsprechende Fortbildung nachgewiesen werden. Seit dem vom Verwaltungsrat der OAAT AG beschlossenen Änderungen im Betriebsreglement LegiData, werden Anträge zur Besitzstandswahrung unter folgenden Bedingungen genehmigt:
Die GLN-Nummer der antragsstellenden Person muss auf den Rechnungen der Leistungserbringung im Zeitraum 2022-2024 als ausführende/r oder verantwortliche/r Ärztin/Arzt vorhanden sein.
Die Berufsausübungsbewilligung (BAB) oder der jeweilige Weiterbildungstitel muss bis und mit Jahr 2024 erlangt worden sein. Es zählt jeweils der älteste vorhandene Eintrag im MedReg.
Die TARMED-Vorgänger-Tarifposition muss seit dem Erlangen des BAB oder des Weiterbildungstitels in den Jahren 2022-2024 mindestens 15-mal unbeanstandet abgerechnet worden sein.
Eine ausführliche Liste mit den Tarifpositionen, die in Besitzstand genommen werden können, sowie die dafür erforderlichen TARMED-Tarifpositionen finden Sie hier. Gemeinsam beschlossen haben die Tarifpartner, dass folgende Tarifpositionen nicht in Besitzstand genommen werden können:
TARDOC-Tarifpositionen mit der Dignität 9999 "Alle" oder Basisfallgruppen deren Fallgruppen alle die Dignität 9999 "Alle" aufweisen
TARDOC-Tarifpositionen des Kapitels CA Hausarztmedizin
Seltene ambulante Leistungen und Interventionen (TARDOC)
Technische Grundleistungen
Grundkonsultationen (Bildgebung)
Tarifpositionen mit einer Einschränkung in der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung)
Besitzstand beantragen
Besitzstände können ausschliesslich online über die Plattform LegiData beantragt werden (siehe Button “Besitzstand beantragen”). Über den Button gelangen Sie zunächst auf das Zahlstellenregister der SASIS, wo Sie sich registrieren müssen. Sobald Sie registriert sind, können Sie sich auf derselben Webseite anmelden. Nach der Anmeldung gelangen Sie auf die Plattform LegiData, wo Sie Ihre Besitzstände beantragen können. Um das Antragsprozedere für die Ärzte zu vereinfachen, greift die Datenbank direkt auf die abgerechneten Leistungen im Tarifpool der SASIS zu und prüft automatisch, ob die entsprechende TARMED-Tarifposition über die letzten drei Jahre im erforderlichen Ausmass abgerechnet wurde. Kann der automatische Nachweis über den Tarifpool nicht erbracht werden, können entsprechende Abrechnungen als Scan hochgeladen werden. Das Betriebsreglement LegiData regelt die Details zur Nutzung der Datenbank. Die Angaben zur Berufsausübungsbewilligung (BAB) oder dem jeweilige Weiterbildungstitel stammen aus dem Medizinalberuferegister MedReg. Es ist in der Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte zu kontrollieren, ob die eignen Zertifikate im MedReg richtig hinterlegt sind.
Wie muss ich vorgehen, um einen Besitzstand zu beantragen?
- Überprüfung der Qualitativen Dignität [siehe Bild unten, linke Seite]
- Besitzstand beantragen (falls notwendig) [siehe Bild unten, rechte Seite]
Für Fragen zu technischen Problemen bei der Anmeldung wenden Sie sich bitte an:
legidata-support(at)sasis.ch oder
Tel. 032 625 42 43 (10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00Uhr)
Wenn Sie den Button betätigen, akzeptieren Sie das Betriebsreglement, welches die Nutzung der Datenbank regelt, sowie den Anhang zu den Gebühren.
Fristen und Kosten
Besitzstände können bis zum 15. November 2025 gegen eine Gebühr von 50 Franken pro Besitzstand beantragt werden. Dokumente für nicht automatisch anerkannte Besitzstandspositionen können bis am 30. November 2025 nachgereicht werden. Die genehmigten Besitzstände werden auf den Zeitpunkt der Einführung des umfassenden Tarifsystems den Sozialversicherern für deren Rechnungsprüfung gemeldet. Für LegiData ist folgender Terminplan vorgesehen:
bis 15. November 2025 | LegiData ist geöffnet auf Besitzstandspositionen TARDOC und Ambulante Pauschalen |
bis 30. November 2025 | Ggf. Nachreichung Dokumente für nicht automatisch anerkannte Besitzstandspositionen. (Neue Anträge können nicht mehr eingereicht werden.) |
Dezember 2025 | Besitzstandsmeldung OAAT an Versicherer (via SASIS) |
Weiterführende Informationen
Weitere Details können dem Betriebsreglement zu LegiData sowie dem Anhang F des Tarifstrukturvertrags entnommen werden. Zudem finden Sie weitere hilfreiche Informationen in unseren FAQ.