FAQ

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen in Zusammenhang mit den ambulanten, ärztlichen Tarifen

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  • Pauschalen
  • TarifMatcher
  • Simulationstool
  • Dignitäten und Besitzstand
  • Spartenanerkennung
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TARDOC

Was ist TARDOC?

Der TARDOC ist eine Tarifstruktur zur Abrechnung ambulanter, ärztlicher Leistungen im Spital und der freien Praxis, welche zusammen mit den Ambulanten Pauschalen den TARMED ablösen werden.

Jede Tarifposition hat eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten. Der Ertrag der Leistung wird letztlich aus der Summer der Taxpunkten und dem Taxpunktwert bestimmt. Der Taxpunktwert wird zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt. 

Welche Leistungen darf ich auf einer TARDOC-Rechnung noch zusätzlich abrechnen?

Separat abrechenbare Leistungen sind – sofern in den Kapitelinterpretationen oder medizinischen Interpretationen nicht anders geregelt - folgende:

  • Labile und stabile Blutprodukte gemäss Einstandspreis, Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) oder Spezialitätenliste (SL);
  • Arzneimittel gemäss Spezialitätenliste (SL);
  • Laboranalysen im Praxis- bzw. Spitallabor gemäss Analysenliste (AL);
  • Einzelne oder miteinander verbundene Instrumente, Geräte, Vorrichtungen, Materialien, Stoffe und Implantate zum Einstandspreis und gemäss der Allgemeinen Definition AD-07.

Gibt es im TARDOC noch Spartenanerkennungen?

Ja, auch in der Version 1.4 des TARDOC gibt es noch Spartenanerkennungen. Allerdings wurden die Sparten, für die eine Anerkennung notwendig ist, stark redimensioniert. Für Leistungen in folgenden Sparten wird eine Spartenanerkennung vorausgesetzt:  

  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie
  • Nichtärztliches Chronic Care Management 

Die Spartenanerkennungen müssen für eine Abrechnung unter TARDOC neu beantragt werden, unbesehen davon, ob im TARMED bereits eine Anerkennung bestand. Ärztinnen und Ärzte, Praxen und Spitäler können entsprechende Anträge ab Juli 2025 über LegiData elektronisch stellen. Die Anerkennung muss zum Einführungszeitpunkt bestehen, um Leistungen in den entsprechenden Sparten abrechnen zu können. Weitere Informationen finden Sie laufend auf der Webseite der OAAT AG.

Ambulante Pauschalen

Was sind Ambulante Pauschalen?

Die Ambulanten Pauschalen ist eine Tarifstruktur zur Abrechnung ambulanter, ärztlicher Leistungen im Spital und der freien Praxis, welche zusammen mit dem TARDOC den TARMED ablösen werden. Diese wird nach Taxpunkten bewertet. Der Ertrag der Leistung wird letztlich aus den Taxpunkten und dem Taxpunktwert bestimmt. Der Taxpunktwert wird zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt.

Wie wurden die Ambulanten Pauschalen entwickelt?

Die Spitäler lieferten Kosten- und Leistungsdaten ihrer tatsächlich erbrachten ambulanten Patientenfälle. Diese Fälle wurden in medizinisch ähnliche Fälle gruppiert. Über eine eigens dafür entwickelte Software wurden diese gruppierten Fälle weiter in feinere Fallgruppen aufgeteilt, so dass möglichst homogene Fallgruppen daraus entstanden. Die Homogenität bezieht sich einerseits auf die medizinische Leistungserbringung und andererseits auf die Kosten der Fälle in jeder Fallgruppe. Im Rahmen der regelmässigen (voraussichtlich jährlichen) Aktualisierung der Tarifstruktur kann auf der Basis der neusten Daten überprüft werden, ob die Gruppierung der Fälle verändert oder verfeinert werden sollte, um eine noch höhere Kostenhomogenität zu erreichen. Um dies zu erreichen können Faktoren wie bspw. Alter, Prozeduren, Medikamente, etc. berücksichtigt werden.

Wer wendet die Ambulanten Pauschalen an?

Die Ambulanten Pauschalen werden unabhängig vom Ort der Leistungserbringung angewendet. Erbringt ein Leistungserbringer eine Leistung, die in den Anwendungsbereich des ambulanten Pauschalensystems fällt, wird diese Leistung über Ambulante Pauschalen abgerechnet. Davon können sowohl Spitäler wie auch Arztpraxen oder Einrichtungen betroffen sein.

Wieso wurden die Ambulanten Pauschalen auf Basis von TARMED erstellt?

Der Patientenpauschaltarif wurde auf Basis von tatsächlichen ambulanten Kosten- und Leistungsdaten erstellt. Dies bedeutet, es wurden von abgerechneten Patientenfällen die Leistungsdaten (Rechnungsstellung, TARMED-Positionen) und die Kostendaten (gemäss REKOLE) erhoben und ausgewertet.
Tarifpositionen (bspw. TARMED) wurden nur verwendet, um die erbrachte Leistung zu identifizieren.

Wird die Abrechnungsversion ebenfalls auf Basis von TARMED erstellt?

Die Entwicklung basierte auf der Identifikation der Patientenkontakte mittels Tarifpositionen (bspw. TARMED). Die Abrechnungsversion wird auf LKAAT-Leistungspositionen und ICD-Codes basieren.
Für die Abrechnungsversion (und somit für die Anwendung ab Einführungszeitpunkt) ist TARMED nicht mehr relevant.

Sind in den Pauschalen nur ärztliche Leistungen enthalten? Sind die Implantate/ Medikamente/ Laboranalysen in den Pauschalen enthalten?

Grundsätzlich sind alle Leistungen eines Patientenkontakts in den Pauschalen enthalten. Also auch die nichtärztlichen Leistungen, Medikamente, Material, Implantate, Labor- und Pathologieleistungen, etc. Vereinzelt sind Implantate jedoch separat abrechenbar. Im Katalog der Ambulanten Pauschalen ist ausgewiesen, bei welchen Tarifpositionen die Implantate separat abrechenbar sind.
Die Labor-Analysen sind in den Tarifpositionen enthalten. Die Abrechnung der Analysen ist im revidierten Art. 59 KVV Abs. 3 geregelt und bedarf einer Anpassung bei der Einführung der Ambulanten Pauschalen. Der entsprechende Austausch mit dem BAG läuft.

Wie viele Ambulante Pauschalen gibt es?

In der Version 1.1 sind es 315 Pauschalen.
Dies entspricht bewusst einer hohen Granularität in der Anfangsphase zur besseren Erkennbarkeit der Leistungen. In Zukunft wäre eine Konsolidierung überall dort möglich, wo aufgrund der Daten keine Unterschiede zwischen mehreren Pauschalen erkennbar sind und die medizinische Homogenität gegeben ist.

Wie weiss ich, welche Pauschale abzurechnen ist?

Die Ambulanten Pauschalen werden anhand der Diagnose und der erbrachten Leistung ermittelt. Die Diagnose führt in das entsprechende Capitulum und die Leistung (sowie weitere Merkmale wie bspw. Alter, Geschlecht, etc.) führt innerhalb des Capitulums in die passende Fallgruppe. Dieser Vorgang muss nicht manuell gemacht werden, sondern wird durch den sog. Grouper erledigt.

Wenn ich für einen Eingriff keine Pauschale finde, kann ich dann analog eine ähnliche Pauschale verwenden?

Da Tarifpositionen aus dem Bereich des Patientenpauschaltarifs vom Anwender nicht ausgesucht werden, sondern mittels Grouper anhand Eingabe von Leistungspositionen und ggf. Diagnosen eruiert werden, ist dieses Szenario nicht zu erwarten. Ob eine sog. Analogiecodierung auf Ebene der Erfassung der Leistungspositionen erfolgt (siehe dazu Kapitel 4.1 im Dokument "Richtlinien für die ambulante Leistungserfassung", Stand Oktober 2024 zur Tarifversion 1.1), richtet sich nach den Vorgaben der OAAT. Diese sind auf der Webseite der OAAT einsehbar.

Wieso wurden nur Kosten- und Leistungsdaten der Spitäler verwendet?

Mit der etablierten Branchenlösung REKOLE  (Revision der Kostenrechnung und Leistungserfassung) wird schweizweit die Vereinheitlichung der Spital-Kostenrechnungsstandards gewährleistet. Mit der REKOLE-Zertifizierung wird bestätigt, dass die Kosten- und Leistungsrechnung dieser Spitäler den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspricht. Somit sind die daraus resultierenden Kostendaten auf Patientenebene vergleichbar. REKOLE ist gesetzlich anerkannt.
Durch die Verwendung dieser Daten basiert der Patientenpauschaltarif auf einer umfassenden, standardisierten und gesetzlich anerkannten Datengrundlage.
Es existieren noch keine analoge Kostendaten aus den Arztpraxen auf Patientenebene (sog. fallbasierte Kostendaten). Sobald eine entsprechende Methodik eingeführt wäre und die Daten vorliegen würden, könnten diese grundsätzlich für die Berechnungen im Patientenpauschaltarif berücksichtigt werden.

Wieso wurden nicht die Daten aller Spitäler verwendet?

Zum Zeitpunkt der Datenerhebungen waren die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht in Kraft für ein Obligatorium zur Datenlieferung. Die Datenlieferung erfolgte zum Zeitpunkt der Entwicklung der Tarifversion 1.1 noch auf freiwilliger Basis.
Die Tarifversion 1.1 wurde auf der Datenbasis von 47 Spitälern entwickelt, wobei rund 300'000 ambulante Behandlungen verwendet wurden.
Mit Art. 47a Abs. 5 KVG existieren die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass ab Einführung des Patientenpauschaltarifs alle Leistungserbringer verpflichtet werden können, die nötigen Kosten- und Leistungsdaten zu liefern.

Wie können die Pauschalen bewertet werden?

Die Tarifversion 1.1 der Ambulanten Pauschalen wurde auf Daten der Spitäler aus den Jahren 2019 – 2021 entwickelt. Dabei handelt es sich um reale, tatsächlich entstandene Daten und nicht um quantitative Schätzungen oder Meinungen von Fachpersonen. Die Fachpersonen der Tarifpartner diskutieren jedoch in Expertengremien über Aspekte zur Methodik. Methodische Verfeinerungen sind im Rahmen der regelmässigen Tarifpflege (voraussichtlich jährlich) und Weiterentwicklungen der Tarifstruktur möglich.

 

Wie kann eine regelmässige Aktualisierung der Pauschalen sichergestellt werden? (lernendes System)

Die Tarifstruktur unterliegt einem regelmässigen, Prozess der Tarifpflege (voraussichtlich jährlicher Rhythmus). Im Rahmen dieses Prozesses werden die neusten Kosten- und Leistungsdaten verwendet. Die OAAT AG führt zudem laufend datenbasierte Analysen durch, um  die Güte der Tarifstruktur zu verbesseren. Sie prüft Anträge der Tarifpartner und Hinweise der Anwender. Dadurch wird sichergestellt, dass:

  • Die Berechnungen stets auf einer aktuellen Datengrundlage basieren;
  • Entwicklungen in der medizinischen Leistungserbringung zeitnah in der Tarifstruktur abgebildet werden (bspw. neue Behandlungsmethoden, etc.);
  • Beobachtungen aus der Tarifanwendung in die Tarifstruktur einfliessen, wenn diese zu einer objektiven Systemverbesserungen beitragen.

Wie weiss ich, wie gross der Anteil der ärztlichen Leistung an der Ambulanten Pauschale ist?

Im Tarifbrowser ist ein Datenspiegel für Ambulante Pauschalen veröffentlicht, der unter anderem Einblicke in einzelne Kostenkomponenten und demografische Merkmale der zugrunde liegenden Daten bietet. Die Aufschlüsselung der Kostenbestandteile ist bis zur maximalen Granularität gemäss REKOLE möglich; eine detaillierte Aufschlüsselung der Arztkosten nach Fachbereichen ist daher nicht verfügbar.

TarifMatcher

Was ist der TarifMatcher?

Der TarifMatcher ist eine Java-basierte Softwarebibliothek der OAAT. Sie dient der korrekten Anwendung von ambulanten Arzttarifen, insbesondere TARDOC und Ambulanten Pauschalen. Er klassifiziert Behandlungen und entscheidet, welche Tarifstruktur angewendet wird.

Wie funktioniert der TarifMatcher?

Der TarifMatcher prüft ambulante Behandlungen und bereitet sie regelkonform für die Abrechnung vor. Die Software besteht aus drei zentralen Komponenten:

  • Casemaster: Definiert ambulante Behandlungen gemäss Anhang B des Tarifstrukturvertrags.
  • Grouper: Entscheidet, ob eine Behandlung über die Ambulanten Pauschalen oder nach dem Einzelleistungstarif TARDOC abgerechnet werden soll.
  • Mapper: Wandelt LKAAT-Codes in die entsprechenden TARDOC-Codes um und prüft die Einhaltung der Regeln. 

Für wen ist der TarifMatcher gedacht?

Der TarifMatcher richtet sich primär an Softwareanbieter und Leistungserbringer im ambulanten Bereich. Aber grundsätzlich kann jede interessierte Person oder Organisation, die sich mit der Anwendung ambulanter Arzttarife beschäftigt oder diese in eigene Systeme integrieren möchte, den TarifMatcher nutzen. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Zielgruppe.

Wo finde ich den TarifMatcher?

Der TarifMatcher und die benötigten Kataloge werden in einem passwortgeschützen Bereich zum Download bereitgestellt. Dieser befindet sich auf unserer Webseite unter: Tarifkomponenten und Tarifsoftware

Gibt es eine detaillierte Beschreibung zum TarifMatcher?

Ja, es gibt eine technische Dokumentation zum TarifMatcher. Sie beschreibt die Funktionen und Komponenten des TarifMatchers, erklärt die Nutzung der Java-Bibliothek und den Umgang mit Tarif- und Katalogdateien. 

Kann der Mapper alle Regeln im TARDOC prüfen?

Der Mapper prüft automatisch TARDOC-Regeln, die im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung stehen wie z. B. Mengenbeschränkungen oder Altersabhängigkeiten. Für Regeln, die zusätzliche Informationen erfordern, wird ein Hinweis ausgegeben.

Ein detailliertes PDF mit den konkret geprüften Regeln ist im Download-Paket des TarifMatchers enthalten.

Liefert der Casemaster auch die Capitulum-Zuordnungen zurück?

 Ja, der Casemaster liefert die Zuordnungen zu den Capitula mit zurück.

Bleibt die API des Mappers für zukünftige Versionen ohne 1:1 Mapping stabil?

Ja, grundsätzlich bleibt die API stabil. Allerdings bleibt eine Weiterentwicklung der API vorbehalten, wodurch sich in zukünftigen Versionen Änderungen ergeben können.

Wie geht der Mapper mit Kumulationsregelverletzungen um?

Bei Kumulationsregelverletzungen wird je nach Fall automatisch korrigiert (mit Hinweis), nur ein Hinweis ausgegeben oder keine Prüfung vorgenommen. Eine Übersicht über die vorhandenen Regeln ist im Regel-Dokument enthalten.

Wird beim Output einer Pauschale auf Ebene der Leistung auch die relevante Diagnose (aus dem Input) für die Rechnungsstellung mitgegeben?

Der Grouper gibt als Output die entsprechende Pauschale inklusive Taxpunkte (TP) heraus. Diagnosen selbst sind nicht Bestandteil des Outputs; sie gehören zum Input.

Können mehrere Diagnosen (gleiche Diagnosegruppe) als Input eingegeben werden?

Ja, es können mehrere Diagnosen, auch innerhalb derselben Diagnosegruppe, als Input eingegeben werden. Weitere Details dazu finden Sie in der technischen Dokumentation.

Wie geht der Grouper mit anderen Tarifen um? z.B. Port-Kontrolle und erfasste Dialyse-Positionen?

 Ist eine Triggerposition vorhanden, erfolgt die Abrechnung über eine Pauschale. Liegt keine Triggerposition vor, wird die Leistung über den entsprechenden Tarif abgerechnet. Weitere Details dazu finden Sie im Anhang B Anwendungsmodalitäten, Kapitel 6.3.

Ist der Einsatz des Casemasters erforderlich?

Der Casemaster wird verwendet, wenn die Definition ambulanter Behandlungen gemäss Anhang B des Tarifstrukturvertrags noch nicht im eigenen Fallführungssystem abgebildet ist. 

Simulationstool

Wie werden allfällige Änderungen an den Tarifstrukturen dokumentiert?

Änderungen bei unterjährigen Anpassungen in den Tarifstrukturen werden als detaillierte Releasenotes dokumentiert und jeweils auf der Webseite des OAAT AG publiziert.

Darf im Inputfile für die Transcodierung eine Tarifposition nur einmal mit dem Gesamtvolumen aufgeführt werden?

Ja, jede Tarifposition darf im Input für die Transcodierung nur einmal vorkommen und muss die Anzahl aller Abrechnungen im simulierten Zeitraum enthalten. Mehrfach vorkommende identische Tarifposition können vom Simulationstool nicht addiert werden.

Die TARMED Tarifpositionen 00.0510 und 00.0515 werden auf CA.00.0030 transcodiert. Diese Tarifposition ist für Spitäler nicht anwendbar. Was muss bei der Interpretation der Transcodierung deswegen beachtet werden?

Die Positionen des Kapitel CA Hausarztmedizin sind gemäss Kapitelinterpretation Hausärzten vorbehalten. Da die Transcodierung aber nicht zwischen Grundversorgern im niedergelassenen Bereich und Spitälern unterscheidet, entsteht bei der Transcodierung der 00.0510 - Spezifische Beratung durch den Facharzt für Grundversorgung bei Personen über 6 Jahren und unter 75 Jahren, pro 5 Min. (bzw. 00.0515 und 00.0516) eine Ungenauigkeit. Spitälern empfehlen wir die Beratungsleistungen aus dem Grundkapitel auf andere Positionen zu transcodieren: Da eine Beratung im TARDOC gleich bewertet ist wie die Konsultation, ist es möglich - sofern die Limitationen dort nicht ausgeschöpft sind - die Beratung auf die Konsultationspositionen zu transcodieren. Daneben gibt es im TARDOC viele weitere Beratungsleistungen in spezifischen Kapiteln, exemplarisch seien hier einige aufgeführt:

AA.00.0090 Spezifische lmpfberatung bei franchisebefreiten lmpfungen, pro 1 Min.

CG.05.0050 Spezifische Beratung bei angeborenen Stoffwechselstörungen beim Neugeborenen und Kindern bis 18 Jahren, pro 1 Min.

CG.05.0060 Genetische Beratung in Zusammenhang mit einer vererbbaren Krankheit, pro 1 Min.

JA.00.0010 Geriatrische Beratung und Behandlung, pro 1 Min.

JC.00.0010 Arbeitsmedizinische Konsultation und Beratung, pro 1 Min.

JK.00.0010 Infektiologische Behandlung, pro 1 Min.

JP.00.0020 Pharmakogenetische Beratung, pro 1 Min.

JT.00.0010 Spezialisierte genetische Beratung, pro 1 Min.

JZ.00.0020 Psychosoziale Beratung, pro 1 Min.

KD.00.0010 Endokrinologische und/oder reproduktionsmedizinische Beratung, pro 1 Min.

KK.00.0010 Pränatale und/oder genetische Beratung, pro 1 Min.

TG.00.0010 Pneumologische, kinderpeumologische oder schlafmedizinische Beratung und Abklärung, pro 1 Min.

VG.00.0010 Gynäkologische Beratung, pro 1 Min.

VK.00.0040 Abklärung und Beratung von möglichen Lebendnierenspendern, pro 1 Min.

Muss ich nach einer Simulation mein Taxvolumen mit einem EF multiplizieren?

Nein, im Rahmen der kostenneutralen Einführung des Gesamt-Tarifsystems sind die Normierungsfaktoren bereits in den ausgewiesenen Taxpunkten eingerechnet. Es ist somit keine weitere Multiplikation mit einem Normierungsfaktor notwendig.

Wie geht der Casemaster mit Leistungen in unmittelbarer Abhängigkeit um?

Um korrekt zu simulieren, müssen die Leistungen von externen Leistungserbringern, welche in unmittelbarer Abhängigkeit zu Behandlungen im Datensatz stehen, in diesem inkludiert sein. Die externen Leistungen müssen im Input mit demselben Dossier/ID verknüpft werden.

Ist es möglich Abrechnungsdaten einzelner Fachbereiche mit dem Simulationstool zu simulieren?

In der Transcodierung wird das TARMED Taxpunktvolumen statistisch auf TARDOC transcodiert. Die tarifarische Einheit geht in diesem Schritt verloren. Die Zuordnung des simulierten TARDOC Taxpunktvolumens zu einem Fachbereich ist deshalb nicht mehr möglich. Für Analysen des simulierten TARDOC Taxpunktvolumens auf Ebene Fachbereich empfiehlt sich die Auftrennung, der auf die ambulante Behandlung konvertierten Ergebnisdatei (siehe Ergebnisseite des Simulationstools): Die ambulanten Behandlungen mit Kennzeichnung "NO.ambP" können den jeweiligen Fachbereichen zugeordnet werden und diese mittels des Transcodierungstools neu simuliert werden.

Das Simulationstool steht als Webversion zur Verfügung. Wird es andere Versionen (z.B. Zugriff via API) geben?

Nein, das Simulationstool wird ausschliesslich als Webversion zur Verfügung gestellt.

Wie funktioniert die Transcodierung?

Die Simulation erfolgt auf der Gesamtmenge der abgerechneten TARMED Tarifpositionen von ambulanten Behandlungen, welche zukünftig im Anwendungsbereich von TARDOC sein werden. Bei der Transcodierung geht die Information der tarifarischen Einheit (ambulante Behandlung) verloren. Es wird stattdessen die Summe der TARMED Taxpunkte gebildet und in die korrespondierende Summe der TARDOC Taxpunkte übertragen. Die Transcodierung erfolgt dabei statistisch: Die Summe der Anzahl Abrechnungen einer jeweiligen TARMED Tarifposition wird u.a. unter Berücksichtigung geänderter Zeitdefinitionen (z.B. Übergang von Handlungs- auf Zeitleistungen) und Differenzierungen von Tarifpositionen anteilsmässig auf eine oder mehrere korrespondierende TARDOC Tarifpositionen transcodiert.

Müssen ICD-10-GM Diagnosecodes für die Verwendung des Simulationstools in den Abrechnungsdaten vorhanden sein?

Nein, für die Verwendung des Simulationstools ist die Eingabe einer Diagnose im Inputdatensatz nicht zwingend erforderlich.

Werden in der Simulation des TARDOC-Volumens neue Tarifpositionen berücksichtigt?

Nein, neue Tarifpositionen ohne TARMED Vorgängerposition werden nicht berücksichtigt, da die notwendige Information wie Anzahl nicht in den TARMED Abrechnungsdaten vorhanden ist.

Kann man auch eine generalInvoiceRequest450-XML Datei als Input verwenden?

Nein, es werden die Inputformate "Datenerhebung 2024" oder "Batchgrouper" verarbeitet. Der Aufbau beider Formate ist detailliert in der Dokumentation und anhand Beispieldateien beschrieben.

Werden die Regeln gemäss die das Simulationstool die Transcodierung vornimmt veröffentlicht ?

Nein, die Transcodierungslogik wird nicht zur Verfügung gestellt.

Ist ein Simulationstool auf Basis von LKAAT geplant?

Das Simulationstool dient zur Simulation von TARMED Abrechnungsdaten. Es existieren keine Abrechnungsdaten auf Basis LKAAT, welche simuliert werden könnten. Die OAAT AG stellt jedoch zu Abrechnungszwecken die Tarifsoftware "TarifMatcher"  sowie einen Onlinegrouper auf Basis LKAAT zur Verfügung.

Berücksichtigt das Simulationstool die Limitationen des TARDOC?

In der Transcodierung wird das TARMED Taxpunktvolumen statistisch auf TARDOC transcodiert. Die tarifarische Einheit geht in diesem Schritt verloren. Eine Prüfung von Limitationen auf Sitzungsebene ist nicht möglich.

Wie kann ich die Prüfregeln (Entscheidbaum) des Groupers nachvollziehen?

Die Prüfregeln der Grouperlogik sind im Definitionshandbuch transparent nachvollziehbar. Das Definitionshandbuch kann über den Tarifbrowser aufgerufen werden und steht als interaktive Version mit Suchfunktion zur Verfügung oder kann als PDF heruntergeladen werden.

Was ist ein Grouper und wie funktioniert dieser?

Die Zuordnung einer ambulanten Behandlung zu einer Pauschale erfolgt durch den Grouper. Dieser enthält einen detaillierten Entscheidungsbaum mit Prüflogiken, die auf der Diagnose, den erbrachten Leistungen und weiteren Merkmalen (z. B. Alter) basieren. Anhand dieser Prüflogiken wird die ambulante Behandlung der jeweils passenden Pauschale automatisiert zugeordnet.
Der Entscheidungsbaum mit seinen Prüflogiken ist sowohl als interaktive Darstellung als auch in einer PDF-Version auf der Homepage einsehbar (siehe "Wo kann ich den TARDOC oder Ambulante Pauschalen einsehen?").

Dignitäten und Besitzstände

Was ist eine qualitative Dignität?

Die qualitative Dignität gibt an, welche Weiterbildungstitel, Facharzttitel, Schwerpunkte und Fähigkeits-/Fertigkeitsausweise gemäss Weiterbildungsordnung berechtigen, eine Leistung zulasten der Sozialversicherungen zu abzurechnen. Die qualitativen Dignitäten sind bei jeder einzelnen Leistung im TARDOC oder in den Ambulanten Pauschalen vermerkt.

Was, wenn ich über die qualitative Dignität einer Leistung nicht verfüge, diese aber trotzdem erbringe?

Verfügt eine Ärztin oder ein Arzt aufgrund der Inkraftsetzung des umfassenden ambulanten Tarifsystems nicht mehr über die geforderte qualitative Dignität, ist eine befristete Besitzstandswahrung für maximal 6 Jahre möglich. Einen Vergleich der Dignitäten im TARMED mit dem neuen ambulanten Tarifsystem finden sie hier.

Gelten die Dignitäten auch für Spitäler?

Auch im Spital muss grundsätzlich die auf der Rechnung aufgeführte verantwortliche oder ausführende Ärztin oder der Arzt über die Dignität für die abgerechneten Leistungen verfügen. Es ist am einzelnen Spital zu prüfen, ob für alle Leistungen die entsprechenden Dignitäten vorhanden sind.

Was ist ein Besitzstand?

Ein Besitzstand berechtigt die Ärztin oder einen Arzt zur Anwendung und Abrechnung von Leistungspositionen, die sie fachlich eigenverantwortlich während mindestens dreier Jahre vor Inkraftsetzung des Gesamt-Tarifsystems regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht und abgerechnet hat, über deren Weiterbildungstitel sie jedoch nicht verfügt.

Wie erwirbt man einen Besitzstand?

Die Ärztin oder der Arzt deklariert gegenüber der Geschäftsstelle der OAAT die Leistungspositionen, für die sie den Besitzstand beansprucht. Mit der erstmaligen (erfolgreichen) Deklaration ist der Besitzstand ab Inkrafttreten des Tarifs für drei Jahre gültig und muss innerhalb dieser drei Jahre validiert werden. Ansonsten fällt der Besitzstand nach drei Jahren unwiderruflich dahin.

Wie werden Besitzstandspositionen deklariert?

Die Deklaration von Besitzstandspositionen erfolgt online in der OAAT-Datenbank LegiData. Sie kostet pro angemeldetem Besitzstand CHF 50 und deckt das ganze Verfahren für die jeweilige Tarifposition ab.

Für die Deklaration muss sich die Ärztin oder der Arzt zunächst identifizieren, um dann ein persönliches LegiData-Konto zu eröffnen. Sobald das LegiData-Konto eröffnet ist, können die Besitzstandspositionen angemeldet werden. Die LegiData prüft anhand des Datenpools der obligatorischen Krankenversicherer zunächst automatisch, ob die Voraussetzungen für einen Besitzstand gegeben sind. Lehnt LegiData aufgrund der automatischen Prüfung den Besitzstand ab, kann die Ärztin den Besitzstand durch Hochladen der entsprechenden Patientenrechnungen manuell beantragen.

Kann ein Spital die Besitzstände für seine Ärztinnen und Ärzte insgesamt beantragen?

Nein, die Besitzstände sind persönlich und müssen von der Ärztin/dem Arzt individuell beantragt werden. (Selbstverständlich kann die Arbeit individuell an ein Sekretariat delegiert werden).

Muss die Ärztin/der Arzt als verantwortlicher Ärztin/Arzt auf der Rechnung aufgeführt sein?

Nein, die Person, welche den Besitzstand für sich in Anspruch nehmen will, muss nach Änderungen vom 19. September nicht mehr als verantwortliche Ärztin/verantwortlicher Arzt aufgeführt sein. Die Person kann auch ausführende Ärztin/ausführender Arzt sein.

Können Assistenzärzte einen Besitzstand anmelden?

Nein, Assistenzärzte sind rechtlich für die erbrachten Leistungen nicht selbst verantwortlich und können keine Besitzstände anmelden. Der Tarif bildet aber die aktuelle Weiterbildungssituation ab, weshalb davon auszugehen ist, dass die Assistenzärzte keine Besitzstände benötigen.

Können auch stationäre Rechnungen als Nachweise für Besitzstände hinzugezogen werden?

Nein, die Rechnung zum Beantragen eines Besitzstands muss die geforderten TARMED-Positionen aufweisen. Diese sind auf stationären Leistungen nicht aufgeführt.

Müssen bestehende Besitzstände ebenso neu beantragt werden?

Ja, die bestehenden Besitzstände sind an den TARMED gebunden und sind mit Einführung des neuen Tarifsystems nichtig. Alle Besitzstandsansprüche müssen neu angemeldet werden. 

Was gilt für Ärztinnen und Ärzte, die in den letzten drei Jahren den Arbeitgeber gewechselt haben? Können sie von früheren Arbeitgebern ebenfalls Besitzstände beantragen?

Die Besitzstände sind an die persönliche GLN geknüpft. Diese nimmt die Ärztin oder der Arzt mit, wenn er den Arbeitgeber wechselt. Leistungen früherer Arbeitgeber werden deshalb auch berücksichtigt.

Wie ist das Vorgehen bei Kliniken, welche über die Klinik GLN-Nr. Leistungen abrechnen?

Werden die Leistungen mit der GLN einer Klinik und nicht mit einer persönlichen GLN abgerechnet, kann für diese kein Besitzstand beantragt werden. Der Besitzstand ist zwingend persönlich.

Muss man sich für die Anmeldung eines Besitzstands zwingend bei der SASIS registrieren?

Ja, die Registrierung ist notwendig, um einen persönlichen Zugang zu LegiData zu bekommen. Die Registrierung ist aber unabhängig vom Zahlstellenregister und kostenlos.

Muss man für die Beantragung eines Besitzstands eine ZSR-Nummer lösen?

Nein, die Registrierung für den Zugang zur LegiData wird zwar von der SASIS vorgenommen, ist aber unabhängig vom Lösen einer ZSR-Nummer und ist kostenlos.

Gibt es seitens OAAT einen Support für Schwierigkeiten beim Beantragen von Besitzständen?

Die OAAT hat für die Abwicklung der Besitzstandsdeklarationen einen Zusammenarbeitsvertrag mit SASIS unterzeichnet. Die SASIS betreibt ab 1. Juli 2025 eine Helpline für das Beantragen von Besitzständen. Diese ist telefonisch oder per Mail erreichbar.
E-Mail: legidata-support(at)sasis.ch
Tel. 032 625 42 43 (10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00Uhr)

Wann kann ich eine Besitzstandswahrung über LegiData anmelden?

Die Besitzstandswahrung ab 1. Juli bis zum 15. November 2025 beantragt werden. Nach dem 15. November 2025 können keine Besitzstände mehr beantragt werden. Tarifpositionen, für die die Dignität resp. der Besitzstand fehlt, können mit dem neuen Tarifsystem nicht mehr abgerechnet werden.

Wird die definitive Ablehnung auch begründet?

Ja, jede ablehnende Antwort wird begründet.

Wie erhalten die Versicherer die Besitzstandsdaten?

Für die Weitergabe der Besitzstandsdaten an die Versicherer ist die SASIS verantwortlich – dies gilt auch für die eidg. Sozialversicherer UV/MV/IV. Die SASIS ist daran, das Format der Datenweitergabe zu definieren. Weitere Informationen folgen später.

Warum haben nicht alle Fachärzte auf den einschlägigen Untersuchungspositionen im Unterkapitel AA.05 eine entsprechende Dignität?

Die Tarifpositionen des Unterkapitels AA.05 Ärztliche Organuntersuchungen sind ursprünglich aus den Positionen "Kleine Untersuchung durch den Facharzt für Grundversorgung" und "Umfassende Untersuchung durch den Grundversorger" (00.0415, 00.0416, 00.0417 und 00.0425). Sie waren aus diesem Grund ursprünglich im Kapitel CA Hausarztmedizin tarifiret. Da aber zusätzliche, mehrheitlich internistische Dignitäten hinzugefügt wurden, wurden die Positionen ins Hauptkapitel A Grundleistungen: Ärztlich, nichtärztlich verschoben. 

Alle Fachärzte ausserhalb der Grundversorgung können ihre Untersuchungen mit der Konsultation und den fachspezifischen Beratungs- und Behandlungspositionen aus ihren Fachgebieten abrechnen.

Für 2027 haben die FMH sowie auch H+ die Öffnung des Unterkapitels AA.05 Ärztliche Organuntersuchungen für die Dignität "Alle" beantragt. Die Geschäftsstelle der OAAT unterstützt diesen Antrag. Sie müssen den Besitzstand also nur für 2026 beantragen; danach ist Position zur Abrechnung für alle Fachärzte freigegeben. 

Werden Besitzstände im Medreg hinterlegt?

Nein, die Besitzstände sind ein Parameter der Tarifierung und werden im Medreg nicht abgebildet.

Muss ich für Tarifpositionen im neuen Tarifsystem, für die ich den entsprechenden Facharzt-, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt, Fähigkeitsausweis habe, einen Besitzstand beantragen?

Nein – die Versicherer holen die Information über Facharzt-, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt, Fähigkeitsausweise via Schnittstelle aus dem MedReg. Sie sollten aber im MedReg allerdings kontrollieren, ob die eigenen Zeugnisse und Zertifikate richtig hinterlegt sind.

Muss ich für Tarifpositionen im neuen Tarifsystem, deren Qualitative Dignitäten meinen Facharzt-, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt oder Fähigkeitsausweis entsprechen, etwas unternehmen, um diese ab dem 1.1.2026 noch abrechnen zu können?

Nein, wenn man die erforderliche Dignität aufgrund seiner Weiterbildung hat, muss man nichts unternehmen. Die Versicherer kennen die Qualitativen Dignitäten der einzelnen Tarifpositionen und sowie die erworbenen Facharzt-, Weiterbildungstitel, Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise.

Für welche Leistungen muss ich den Besitzstand beantragen?

Einen Besitzstand beantragen muss:

  • Wer im TARMED aufgrund seiner Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkt, Fähigkeits-/Fertigkeitsausweis gemäss Weiterbildungsordnung) Tarifpositionen abrechnen durfte, welche nun im neuen Tarifsystem eine andere qualitative Dignität erfordern.
  • Wer aufgrund von unter TARMED bestehenden Besitzständen Tarifpositionen abrechnen durfte, bei welchen er auch im neuen Tarifsystem nicht über die geforderte qualitative Dignität verfügt.

 

Muss ich für Leistungen mit Dignität 9999 ALLE einen Besitzstand beantragen?

Nein, wenn man einen Facharzt-, Weiterbildungstitel oder einen adäquaten ausländischen Titel der MEBEKO anerkannt hat, kann man sämtliche Positionen mit der Dignität 9999 ALLE abrechnen.

Kann ich einen Besitzstand für Leistungen beantragen, die ich in der Vergangenheit aufgrund meines TARMED-Besitzstandes regelmässig abgerechnet habe, für die mir aber die Dignität fehlt?

Bei der Besitzstandsprüfung wird nur abgefragt, ob die Leistung in eigener oder ausführender Verantwortung in den letzten Jahren regelmässig abgerechnet wurde (Abrechnung der TARMED-Position mindestens 15 Mal in den Jahren 2022 – 2024). Welches die rechtliche Grundlage für die Abrechnung war, kann dabei nicht geprüft werden.

Ich arbeite erst seit 1.12024 als praktizierende Ärztin in der Schweiz. Kann ich den Besitzstand auf der Grundlage analoger Abrechnungen in Deutschland erwerben?

Nein, um den Besitzstand für eine Tarifposition im neuen Tarifsystem erwerben zu können, müssen sie die Abrechnung entsprechender TARMED-Positionen nachweisen können.

Wie kann eine Ärztin oder ein Arzt, die in einer Praxis angestellt ist, eine Tarifposition in Besitzstand nehmen?

Eine angestellte Ärztin oder ein Arzt kann eine Tarifposition nur in Besitzstand nehmen, wenn sie auf den erforderlichen Patientenrechnungen mit der entsprechenden Leistung  als verantwortliche Ärztin mit ihrer persönlichen GLN aufgeführt ist.

Muss im Spital jede Ärztin / jeder Arzt auf jeder Hierarchiestufe den Besitzstand beantragen?

Der Besitzstand kann nur persönlich vergeben werden. D.h. die Ärztin / der Arzt, welche als verantwortliche oder ausführende Ärztin auf der Rechnung aufgeführt ist, kann für sich einen Besitzstand beantragen, unabhängig von der Hierarchiestufe.

Wie können angestellte Ärzte/Ärztinnen, welche seit mehr als drei Jahren bei uns angestellt sind und nicht über ihre persönliche GLN Nr abgerechnet haben, den Besitzstand beantragen? Sie können doch keine Rechnungen nachweisen, welche persönlich auf sie lauten?

Die Abrechnung muss nicht über die persönliche GLN des verantwortlichen Arztes laufen. Der Arzt, welcher den Besitzstand beantragen will, muss aber als «Verantwortlicher» oder «Ausführender» Arzt mit seiner GLN auf der fraglichen Tarifposition erscheinen. Falls dem nicht so ist, kann kein Besitzstand für diesen Arzt beantragt werden.

Wie ist der Besitzstand für neue Mitarbeitende geregelt, die im laufenden Jahr ihre Tätigkeit bei aufnehmen? Welche Fristen und Voraussetzungen gelten hier?

Ein Arzt / eine Ärztin, die (später) eine neue Stelle antritt, nimmt seine Besitzstände mit seiner GLN an den neuen Arbeitsplatz mit. Sie muss daher den Besitzstand bis spätestens am 30.9.2025 beantragen. Kann sie aus den obgenannten Gründen den Besitzstand nicht beantragen, ist dies auch später nicht mehr möglich.

Was kann ich unternehmen, wenn ich meine, dass die Dignitäten nicht richtig vergeben wurden?

Dignitäten können, genau wie auch die Tarifpositionen selbst, im ordentlichen Revisionszyklus jährlich überprüft werden. Wenn man mit der Zuteilung einer Dignität auf einer Tarifposition nicht einverstanden ist, gelangt man mit seiner Kritik am besten an die eigene Fachgesellschaft oder die FMH und beantragt die Anpassung einer Dignität.

Das Kapitel AA.05 Ärztliche Organuntersuchungen hat sehr begrenzte Dignitäten – warum haben nicht alle Fachärzte Anspruch auf diese Grundleistungen?

Die Organuntersuchungen sind aus den TARMED-Positionen 00.0415, 00.0416, 00.0417 und 00.0425 (Kleine und umfassende Untersuchung durch den Facharzt für Grundversorgung, pro 5 Min.) entstanden und waren den Allgemeinmedizinern sowie den Pädiatern vorbehalten. Deshalb hat man sie im TARDOC ebenfalls nur wenig geöffnet. Alle Fachärzte ausserhalb der Grundversorgung können ihre Untersuchungen mit der Konsultation und den fachspezifischen Beratungs- und Behandlungspositionen aus ihren Fachgebieten abrechnen. Sie können aber auch für drei Jahre den Besitzstand für diese Positionen beantragen.

Ich habe schon eine ZSR-Nummer. Warum kann ich mich auf der LegiData nicht anmelden?

Auf LegiData können Sie sich nur anmelden, wenn Sie über einen Account für das Online-Portal zsrnext.ch verfügen.
Bitte registrieren Sie sich unter zsrnext.ch oder melden Sie sich dort an.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht automatisch über einen Account verfügen, nur weil Sie bereits eine ZSR-Nummer besitzen.

Ich kann mich bei der SASIS nicht einloggen – was mache ich falsch?

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich unter zsrnext.ch einloggen. Eine Anmeldung unter sasis.ch ist nicht korrekt.

Nach dem Klick auf den Button «LegiData» werde ich nicht weitergeleitet. Weshalb?

In manchen Fällen verhindert der Safari-Browser eine Weiterleitung auf LegiData. Bitte versuchen Sie es mit einem anderen Browser, wie beispielsweise Google Chrome und am besten nicht auf einem Smartphone.

Ich habe bereits einen Account für zsrnext.ch, erhalte aber eine 404-Fehlermeldung, wenn ich mich anmelden möchte.

Bitte versuchen Sie es erneut in einem privaten Fenster/Inkognitomodus des Browsers. Ansonsten melden Sie sich bitte an legidata-support(at)sasis.ch

Spartenanerkennung

Dürfen die Leistungen des TARDOC-Kapitels EA.05 von Personal, welches noch in Ausbildung ist, nicht abgerechnet werden?

Leistungen des Kapitels EA.05 dürfen nur von Personal abgerechnet werden, das über die notwendigen Diplome tatsächlich verfügt (siehe Anhang G zum Tarifstrukturvertrag).

Braucht jede MPK eine persönliche GLN? Wo bekommt eine MPK zu einer GLN? Kostet das Lösen einer GLN etwas?

Ja, jede MPK braucht eine GLN. Die GLN hat sich als Identifikator natürlicher Personen in der Versicherungsbranche durchgesetzt. Man kann eine GLN bei refdata direkt beantragen. Dies kostet nichts. Die Anmeldung erfolgt über www.refdata.ch/de/partner/anmeldung.

Können Spitäler die Sparte Chronic Care anerkennen lassen?

Die Leistungen des Kapitels AK.05 können nur von der Arztpraxis abgerechnet werden. Es handelt sich hier um ein Konstrukt, das auf die Langzeit-Beziehung des behandelnden Arztes zum Patienten abstützt.

Muss das Konzept für nichtärztliche Leistungen in der Psychiatrie bei der Spartenanerkennung eingereicht werden?

Das Behandlungskonzept muss bei der Spartenanmeldung nicht eingereicht werden. Der Kanton bestätigt, dass die entsprechenden Behandlungskonzepte vorhanden sind. Hingegen kann es sein, dass der Kanton ein entsprechendes Konzept einverlangt, um die Bestätigung auszustellen. Auch behalten sich die Tarifpartner vor, bei einer späteren Stichproben-Prüfung ein entsprechendes Konzept einzufordern.

Muss bei der Spartenanerkennung in der Psychiatrie eine persönliche GLN verwendet werden oder gilt die GLN der Klinik?

Die Identifikation der Sparten wird voraussichtlich über die UID erfolgen, dies in Abweichung zum Spartenkonzept. Die UID ermöglicht einen Leistungserbringer mit all seinen Standorten eindeutig zu identifizieren.

Erfolgt die Spartenanerkennung auch über LegiData?

Nein, die Spartenanerkennung erfolgt in einem App der SASIS und wird im Oktober 2025 eröffnet. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter Spartenanerkennung, sowie beim Infolunch vom 7. Oktober 2025.

Warum werden die Psychologen als Gruppe aufgelistet? Sollten diese nicht weiterhin über den Psychologen Tarif abrechnen?

Es gibt einen Psychotherapie-Tarif, über den zugelassene Psychotherapeuten mit entsprechender Fortbildung abrechnen können. Die Kliniken beschäftigen aber auch ausgebildete Psychologinnen und Psychologen ohne Anerkennung als Psychotherapeuten. Diese dürfen über das Kapitel EA.05 abgerechnet werden, wenn die Spartenanerkennung vorhanden ist.

Können auch Medizinische Praxiskoordinatorinnen, die den eidgenössischen Fachausweis in praxisleitender Richtung erfolgreich abgeschlossen haben, die Spartenanerkennung für das Chronic Care Management bekommen? Die klinische Vertiefungsrichtung beinhaltet ja die identischen Basismodule Chronic Care Management I und II und einzelne MPK haben zudem das Modul „Beratung von Langzeitpatientinnen und -patienten mit Diabetes“ absolviert.

Der Abschluss in klinischer Richtung ist Voraussetzung für die Spartenanerkennung. Der Abschluss in praxisleitender Funktion reicht für die Spartenanerkennung nicht aus, auch wenn dieser einzelne Module des Chronic Care Managements miteinschliesst.

Wo muss die Spartenanerkennung für die nichtärztlichen psychiatrischen Leistungen verlangt werden?

Die kantonalen Gesundheitsdirektionen sind über die Spartenanerkennung informiert. Die Anlaufstelle für die Bestätigung ist in jedem Kanton individuell. In der Regel dürfte die Zulassungsstelle für Berufsausübungsgewilligungen zuständig sein. 

Braucht es denn für jede ZSR eine eigene Anerkennung, wenn die Zweigstellen einer psychiatrischen Klinik (bspw. ambulante Stützpunkte) zu einer „Muttergesellschaft“ gehören?

Ja, es braucht für jede ZSR-Nummer die Beantragung einer Sparte. Dies ist notwendig um die Anstellungsverhältnisse nachvollziehen zu können.

Allgemeine Tarife

Wann werden TARDOC und die Ambulanten Pauschalen eingeführt?

Der Bundesrat hat die Einführung des TARDOC (Version 1.4) und der Ambulanten Pauschalen (Version 1.1) per 1. Januar 2026 genehmigt.

Wo kann ich mich schulen lassen?

Die Schulung zu den neuen Tarifstrukturen obliegt in der Verantwortung der Gesellschafter der OAAT AG. Die OAAT AG führt selber keine Schulungen durch. Leistungserbringer finden weitere Informationen hier: 

  • FMH, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife
  • H+ Bildung
  • Versicherer wenden sich bitte direkt an ihre Verbände.

Muss ich jetzt immer eine ICD-10-Diagnose erfassen?

Nein, ICD-10 Diagnosen müssen nur bei Sitzungen mit Triggerpositionen (Anwendungsberich Ambulante Pauschalen) erfasst werden. Finden für den gleichen Patienten am gleichen Kalendertag beim gleichen Leistungserbringer weitere Sitzungen statt, sind auch für diese eine ICD-10 Diagnose erforderlich.
Für alle anderen Sitzungen können Diagnosen wahlweise nach Tessinercode oder ICD-10 erfasst werden. Verbindliche Informationen dazu finden sich in Anhang C des Tarifstrukturvertrags. 

Welche Regeln muss ich bei der Leistungserfassung befolgen?

Es sind die Regeln der Leistungserfassung in Anhang C des Tarifstrukturvertrags sowie die Klarstellungen und Beispiele zur Leistungserfassung zu befolgen. Grundsätzlich gilt, dass anhand des LKAAT sämtliche erbrachten Leistungen zu dokumentieren sind. Dies umfasst auch die Angabe zu Seite, wo medizinisch/anatomisch sinnvoll - analog zur medizinischen Dokumentation.

Was ist der LKAAT und muss ich diesen anwenden?

Der LKAAT dient als Instrument zur Leistungserfassung für die Anwendung der ambulanten Pauschalen und TARDOC und muss für beide Tarife angewendet werden. Die Leistungserfassung ist von den Tarifen entkoppelt: Der Erfasser kann anhand des LKAAT und unter Berücksichtigung der Regeln zur Leistungserfassung (siehe Anhang C zum Tarifstrukturvertrag) sämtliche erbrachten Leistungen dokumentieren, ohne zwischen ambulanten Pauschalen und TARDOC wählen zu müssen. Die Wahl des Tarifs erfolgt nach der Leistungserfassung automatisiert durch den Grouper. Liegen die LKAAT-Leistungen im Anwendungsbereich TARDOC (keine Triggerposition vorhanden), werden die LKAAT-Leistungspositionen automatisch auf TARDOC-Tarifpositionen übertragen und gleichzeitig validiert.

Was sind Triggerpositionen?

Triggerpositionen sind im LKAAT durch die Typenbezeichnung "P" gekennzeichnet und weisen darauf hin, dass diese Leistung im Anwendungsbereich der Pauschalen liegt.

Was gilt es bei der Abrechnung der neuen Tarife zu berücksichtigen?

Die Rechnungsstellung erfolgt für beide Tarife wie bis anhin über das einheitliche Rechnungsformular des Forum Datenaustausch. Es sind die entsprechend vereinbarten Regelungen zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie im Anhang H des Tarifstrukturvertrags (Rechnungsstellung und Datenaustausch). 

Warum müssen die neuen Tarife kostenneutral eingeführt werden?

Die kostenneutrale Einführung neuer Tarifstrukturen ist gesetzlich verankert. In Artikel 59c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) ist festgehalten, dass ein Tarifmodellwechsel zu keinen Mehrkosten führen darf. Die Kostenneutralität wird durch die Kürzung der Taxpunkte (Normierung) sichergestellt. Zum Zeitpunkt der Einführung bleibt die Summe der Taxpunkte aller Tarifpositionen aus den beiden Tarifen ceteris paribus konstant. Notwendig wird die Normierung, weil durch Veränderungen in den verwendeten Kostenmodelle beispielsweise der Anstieg bei den Löhnen im Vergleich zum Kostenmodell im TARMED berücksichtigt wird. Durch die lineare Kürzung wird aber sichergestellt, dass die relativen Verhältnisse zwischen den einzelnen medizinischen Leistungen im TARDOC und den Ambulanten Pauschalen unverändert bleiben.

Ich habe Änderungswünsche für die Tarifstrukturen, wohin kann ich mich wenden?

Beide Tarifstrukturen - TARDOC und Ambulante Pauschalen - werden in Zukunft regelmässig weiterentwickelt. Dafür steht ein jährliches Antragsfenster zur Verfügung, das über das Tool «Applix» verwaltet wird. Antragsberechtigt sind die Gesellschafter der OAAT AG. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen (Änderung von Tarifpositionen, Neutarifierungen) direkt an die entsprechenden Verbände FMH, H+, santésuisse, prio.swiss oder die Medizinaltarif-Kommission (MTK).

Im TARDOC bzw. bei den Ambulanten Pauschalen bin ich nicht mehr berechtigt alle Tarifpositionen abzurechnen, was kann ich tun?

Sie können entsprechende TARDOC-Tarifpositionen oder Ambulante Pauschalen für drei Jahre in Besitzstand nehmen. Danach müssen Sie für die entsprechenden Positionen eine fachspezifische Fortbildung nachweisen können, um weitere drei Jahre vom Besitzstand profitieren zu können. Anschliessend läuft die Regelung des Besitzstandes aus.

Sie können eine Tarifposition in Besitzstand nehmen, wenn Sie die entsprechenden TARMED-Vorgängerpositionen in den Jahren 2022-2024 mindestens 15 mal unbeanstandet abgerechnet haben. Besitzstände melden Sie über die Plattform LegiData an.

Seit Juli 2025 ist LegiData online verfügbar. Ab diesem Zeitpunkt stehen entsprechende Informationen zur Verfügung, die aufzeigen, auf welchen Tarifpositionen die Dignitäten eingeschränkt wurden und mit welchen TARMED-Positionen entsprechende TARDOC-Tarifpositionen bzw. Ambulante Pauschalen in Besitztand genommen werden können.

Ich habe Interpretationsschwierigkeiten bei der Anwendung einer Tarifposition, was kann ich tun?

Für allfällige Interpretationsschwierigkeiten bzw. -differenzen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern gibt es eine entsprechende Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe besitzt die alleinige und umfassende Zuständigkeit, beide Tarife gesamtschweizerisch einheitlich und verbindlich zu interpretieren.

Antragssteller können alle Anwenderinnen und Anwender der Tarife sein. Zudem können auch die Gesellschafter der OAAT AG selbst – die FMH, H+, prio.swiss, santésuisse und die Medizinaltarif-Kommission (MTK) Anträge stellen. Ein entsprechendes Tool wird Q2/Q3 2025 online gestellt.

Muss ich einen Vertrag unterzeichnen, um über TARDOC oder Ambulante Pauschalen abrechnen zu können?

Um über TARDOC oder Ambulante Pauschalen abrechnen zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen und Spitäler dem Tarifstruktuvertrag beitreten. Fragen im Zusammenhang mit dem Beitrittsverfahren sind an die Verbände der Leistungserbringer (FMH und H+) zu richten.

Wo kann ich den TARDOC oder Ambulante Pauschalen einsehen?

Beide Tarifkataloge sind im Tarifbrowser der OAAT AG als interaktive Version verfügbar. Eine umfassende Suchfunktion für TARDOC-Tarifpositionen und Pauschalen sowie Filtermöglichkeiten nach Dignitäten erleichtern die Nutzung. Im Definitionshandbuch der Ambulanten Pauschalen kann die Gruppierungslogik nachvollzogen werden sowie gezielt nach einzelnen Leistungspositionen gesucht werden. Die vollständigen Tarifkataloge können ausserdem als Excel-Datei über die Homepage heruntergeladen oder als lizenzpflichtige maschinenlesbare Versionen bezogen werden. 

Was ist eine "Sitzung"?

Aus Anhang B Anwendungsmodalitäten Ziffer 3.1 Abs. 1:

Eine Sitzung ist definiert als das physische oder fernmündliche Zusammentreffen eines Patienten mit einem Leistungserbringer im ambulanten Setting. Im Rahmen dessen wird eine Leistung durch einen Leistungserbringer im ambulanten Setting zu Gunsten eines Patienten durchgeführt, die der Diagnose oder Behandlung dient (Art. 25 Abs. 1 KVG).

Gutachten, Akten- und Bildkonsilien und Tumorboards/ärztliche Expertenboards/interdisziplinäre Boards werden auch ohne physisches Zusammentreffen des Patienten mit dem Leistungserbringer im ambulanten Setting als Sitzung geführt.

Jedes Neugeborene (ob krank oder gesund) wird als eigener Patient betrachtet, und demzufolge als eigene Sitzung geführt.

Was ist eine "ambulante Behandlung"?

Einzelne Sitzungen sowie deren zugeordneten Leistungen (Pathologie-, Analyseleistungen, Leistungen in Abwesenheit, Verfassen von Berichten) können zu ambulanten Behandlungen zusammengefasst werden. Unter welchen Voraussetzungen Sitzungen zu einem oder mehreren ambulanten Behandlungen zusammengefasst werden, ist in den Anwendungsmodalitäten (Anhang B zum Tarifstrukturvertrag) geregelt. 

Wie ist ein "Leistungserbringer im ambulanten Setting" definiert?

Aus Anhang B Anwendungsmodalitäten Ziffer 2:

Ein Leistungserbringer im ambulanten Setting definiert sich als:

Arzt oder Ärztin gemäss Art. 35 Abs 2 lit a KVG;

oder
Einrichtung, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte oder Ärztinnen dient gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG und über lediglich einen Fachbereich verfügt;

oder
Fachbereich (gemäss Reglement Fachbereiche inkl. Liste der Fachbereiche) innerhalb eines Spitals gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. h KVG oder einer Einrichtung die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte oder Ärztinnen dient gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG). 

Müssen Kodierpersonen für den ambulanten Bereich eingestellt werden? Gibt es ein neues Berufsbild "ambulante Kodierer"?

Die Codierung der Diagnose und der erbrachten Leistung ist im ambulanten Setting deutlich weniger kompliziert als im stationären Bereich, weil für die Zuordnung zu einer Pauschale mehrheitlich nur eine Diagnose und eine Leistungsposition relevant ist (Ausnahmen sind möglich).
Als Grundsatz gilt, dass das gleiche Personal die Erfassung der Diagnose(-n) und Leistung(-en) im ambulanten Bereich durchführen kann, welches heute die Leistungserfassung im Einzelleistungstarif durchführt.
Die Einführung der ambulanten Codierung ist initial mit einem Mehraufwand verbunden. Nach der Etablierung ist jedoch eine deutliche Reduktion des Aufwandes im Vergleich zur heutigen Situation mit dem umfassenden Einzelleistungstarif und dem dazugehörigen Regelwerk zu erwarten.

Wie werden die Preise ermittelt?

Unter TARDOC und  Ambulanten Pauschalen werden Struktur und Preis getrennt. Mit der Struktur werden die einzelnen Tarifpositionen auf Basis der verwendeten Kostenmodelle in Taxpunkten bewertet. Damit wird der unerschiedlich hohe Ressourcenverbrauch der verschiedenen Leistungen zum Ausdruck gebracht. Die Tariforganisation verantwortet die Tarifstruktur.
Für die tatsächliche Vergütung werden die Taxpunkte mit einem Frankenbetrag (Taxpunktwert) multipliziert. Der Preis wird zwischen den Tarifpartnern (oder ihren Mitgliedern) verhandelt (bspw. Spital mit entsprechenden Organisationen der Krankenversicherer). Diese Verhandlung findet somit ausserhalb der Tariforganisation statt. 

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