Lizenzbedingungen
Des Lizenzmaterials für Endkunden
Bern, 21. Februar 2025
1. Geltungsbereich
Diese Lizenzbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Lizenznehmer und der OAAT Organisation ambulante Arzttarife AG, Seilerstrasse 3, 3011 Bern (nachfolgend: «Lizenzgeber» oder «OAAT») sowie den Zugang, den Bezug und die Nutzung der Tarifsoftware sowie der Tarif- und Katalogdaten für Endkunden. Mit der Nutzung der Tarifsoftware erklärt der Lizenznehmer, die vorliegenden Lizenzbedingungen verstanden zu haben und anerkennt diese.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Lizenzbedingungen ist, die für die Vertragsdauer befristete Zurverfügungstellung der Tarifsoftware TarifMatcher (nachfolgend: «Tarifsoftware») mit sämtlichen Bestandteilen (casemaster, Grouper und Mapper mit Mappinglogiken). Die Tarifsoftware ermöglicht dem Lizenznehmer die Integration des Lizenzmaterials (Tarif- und Katalogdaten) zu Abrechnungs- und Simulationszwecken von Datensätzen (ambulante Behandlungen) in die eigenen Produkte und zur Nutzung für Endkunden.
3. Nutzungsbedingungen
3.1 Softwarelizenz
1 Dem Lizenznehmer wird ein nicht exklusives, unübertragbares und widerrufbares Recht an der Nutzung und des Vertriebs der Tarifsoftware eingeräumt.
2 Die dem Lizenznehmer durch die vorliegenden Bedingungen gewährten Rechte erlauben es ihm, die Tarifsoftware in eigene Produkte zu integrieren und an Endkunden zu vertreiben.
3 Dem Lizenznehmer steht es frei für die Nutzung der Tarifsoftware Unternehmen einzusetzen, die in seinem Auftrag tätig werden und zur Erfüllung des Auftrages Zugriff auf die Tarifsoftware benötigen (nachfolgend: «Auftragnehmer»).
4 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen gegenüber seinen Auftragnehmern und Endkunden vertraglich festzuhalten. Für Verletzungen dieser Bestimmungen durch Auftragnehmer und Endkunden haftet der Lizenznehmer wie für eigene Vertragsverletzungen.
5 Eine von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die OAAT.
3.2 Tarif- und Katalogdaten
1 Die OAAT kann die Nutzung der jeweils aktuellen Tarife und Kataloge von der Verwendung einer bestimmten Version der Tarifsoftware abhängig machen.
3.3 Nutzungsbeschränkungen
1 Das Nutzungsrecht an der Tarifsoftware und den Tarif- und Katalogdaten ist auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein begrenzt. Eine Nutzung ausserhalb dieses Gebietes ist untersagt.
2 Eine Verletzung der vorliegenden Nutzungsbedingungen berechtigt OAAT dem Lizenznehmer die Nutzungsmöglichkeit ohne Vorwarnung zu entziehen.
3.4 Softwarepflege
1 Die Tarifsoftware wird dem Lizenznehmer in der jeweils aktuellen Version auf der Webseite von der OAAT zur Verfügung gestellt.
2 Die OAAT kann die Tarifsoftware weiterentwickeln und durch laufende Updates und Upgrades verbessern, sowie den Funktionsumfang vergrössern oder einschränken. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Anpassung der Software). Ebenso besteht kein Anspruch auf Bereitstellung einer älteren Softwareversion.
3 Es ist in der Verantwortung des Lizenznehmers, die jeweils aktuelle Tarifsoftware herunterzuladen. Es besteht kein Anspruch auf automatische Updates durch OAAT.
4 Die OAAT erbringt keine Supportdienstleistungen in Bezug auf die Tarifsoftware und die Tarif- und Katalogdaten.
4. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
1 Die Verantwortung für die Installation und den Gebrauch der Tarifsoftware sowie die durch deren Einsatz erzeugten Resultate liegen ausschliesslich beim Lizenznehmer.
2 Für die unter Verwendung der Tarifsoftware und der Tarif- und Katalogdaten erzielten Ergebnisse sowie für Sicherheitsmassnahmen zum Schutz gespeicherter Daten ist der Lizenznehmer allein verantwortlich.
5. Geistiges Eigentum
1 Dem Lizenznehmer wird lediglich ein Nutzungsrecht gemäss vorliegenden Lizenzbedingungen eingeräumt. Sämtliche Eigentumsrechte, insbesondere Rechte am geistigen Eigentum an der Tarifsoftware sowie den Tarif- und Katalogdaten verbleiben vollständig bei der OAAT.
6. Datenformat
2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Tarifsoftware nicht die beabsichtigten Resultate erzielen wird, wenn Daten in einem fehlerhaften Datenformat eingegeben werden, oder wenn die Grouperspezifikation in fehlerhafter Weise hinterlegt wird.
7. Gewährleistungsausschluss
1 Die Tarifsoftware und die Tarif- und Katalogdaten werden «wie besehen» zur Verfügung gestellt. Die OAAT übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität oder die Fehlerfreiheit der Tarifsoftware.
2 Die Nutzung der Tarifsoftware sowie der Tarif- und Katalogdaten erfolgt auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers gegenüber der OAAT sind ausgeschlossen.
8. Kostenlose Nutzung
1 Die dem Lizenznehmer eingeräumten Nutzungsrechte sind unentgeltlich.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
1 Lizenznehmer verpflichtet sich selbst wie auch seine Erfüllungsgehilfen, Auftragnehmer und Endkunden zur Wahrung der Geheimhaltung in Bezug auf nicht allgemein bekannte Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre der OAAT beziehen und die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung der Vertragsleistungen zugänglich werden.
2 Der Lizenznehmer verpflichtet Auftragnehmer und Mitarbeitende vertraglich zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz.
3 Der Code der Tarifsoftware, Tarif- und Katalogdaten, Konzepte und Verfahren, insbesondere über die Bearbeitung von Daten, welche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der OAAT darstellen können, sind vertraulich. Der Lizenznehmer wird die Tarifsoftware nur vertraulich und zum bestimmungsgemässen Gebrauch (gemäss vorliegenden Nutzungsbestimmungen) verwenden.
4 Diese Verpflichtung gilt auf unbestimmte Zeit und auch dann, wenn der Lizenznehmer die Tarifsoftware nicht mehr benutzen sollte.
10 . Haftung
1 Die Haftung der OAAT für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist zudem die Haftung für Hilfspersonen der OAAT.
2 In allen anderen Fällen ist die Haftung der OAAT begrenzt auf die Deckung einer Versicherung (grundsätzlich und betragsmässig).
3 Die OAAT haftet in keinem Fall für:
a) Indirekte Schäden und Folgeschäden;
b) Ansprüche Dritter gegen den Lizenznehmer;
c) Schäden, die entstehen, weil der Lizenznehmer, dessen Auftragnehmer oder Endkunden gegen
die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstossen;
d) Schäden, die entstehen, weil der Lizenznehmer seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig wahrnimmt;
e) Schäden aufgrund eines Ereignisses von höherer Gewalt.
4 Als höhere Gewalt gelten Ereignisse wie namentlich Naturereignisse, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen und -netzen, Energieengpässe, Handelshemmnisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, Epidemien und Pandemien sowie behördliche Massnahmen.
11. Laufzeit und Kündigung
1 Diese Lizenzbedingungen treten mit dem Akzeptieren durch den Lizenznehmer in Kraft und werden auf unbestimmte Zeit vereinbart.
2 Jede Partei kann diese Vereinbarung ohne Kündigungsfrist kündigen.
3 Mit der Kündigung erlischt das Recht des Lizenznehmers die Tarifsoftware zu Nutzen und zu Vertreiben. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, mit Beendigung der Vereinbarung alle Unterlagen und sonstige Vertragsgegenstände an die OAAT zurückzugeben.
12. Änderung dieser Lizenzbedingungen
1 Die OAAT behält sich vor, die Lizenzbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Lizenznehmer auf geeignete Art und Weise informiert. Nachträgliche Änderungen werden Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse, sofern der Lizenznehmer diesen nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht.
13. Salvatorische Klausel
1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
1 Auf die vorliegende Vereinbarung ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen, über Verträge, über den internationalen Warenkauf und unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.