Verträge und Anhänge

Bereitstellung des eingereichten Gesamt-Tarifsystems

Mit der Teilgenehmigung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen durch den Bundesrat am 19. Juni 2024 wurden den Tarifpartnern umfassende Vorgaben gemacht, wie die beiden unabhängig entwickelten Tarife aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Bundesrat erwartet eine neuerliche Eingabe des Gesuchs per 1. November 2024 zur Genehmigung und Einführung des Gesamt-Tarifsystems per 1. Januar 2026.

Unter der Leitung der OAAT AG haben die Tarifpartner  ein Gesamt-Tarifsystem – bestehend aus TARDOC 1.4 und den ambulanten Pauschalen 1.1 – erarbeitet. Die grösste Änderung stellt dabei der übergeordnete Tarifstrukturvertrag dar, welcher beide Tarife gleichermassen umfasst und deren eindeutige Anwendung sicherstellt. Bei der Erarbeitung des übergeordneten Tarifstrukturvertrags wurden alle Tarifpartner – FMH, H+, santésuisse und curafutura - sowie die MTK und die GDK – einbezogen. Damit konnten wesentliche Anliegen der Tarifpartner aufgenommen werden.

Durch die Teilgenehmigung der beiden Tarife durch den Bundesrat und das vorgegebene, knappe Zeitfenster konnten an den Tarifstrukturen selbst nur Anpassungen vorgenommen werden, wo die Koordination der beiden Tarife dies erforderte. Insbesondere musste der Anwendungsbereich der ambulanten Pauschalen im Vergleich zur Version 1.0 deutlich reduziert werden. Der Anwendungsbereich des TARDOC musste so reduziert werden, dass keine Überschneidung mit jenem der ambulanten Pauschalen vorliegt.

Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsrates der OAAT AG vom 22. Oktober 2024 haben die Tarifpartner – FMH, H+, santésuisse, curafutura und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) – beschlossen, das Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC Version 1.4 und den Ambulanten Pauschalen Version 1.1 per 1. November 2024 beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen. Die OAAT AG weist darauf hin, dass das vorliegende Gesamt-Tarifsystem vom Bundesrat nicht genehmigt ist und deshalb nicht zur Anwendung freigegeben ist. Eine Einführung der neuen Tarife ist per 1. Januar 2026 vorgesehen. Die OAAT AG wird weiter zu gegebenem Zeitpunkt via Newsletter über das weitere Vorgehen informieren.

Hier finden Sie die vom Verwaltungsrat OAAT AG verabschiedete Verträge und Anhänge zum Gesamt-Tarifsystem, die vom Bundesrat noch nicht genehmigt sind (Stand: 01.11.2024):


Tarifstrukturvertrag

Begleitvereinbarung

A1: Katalog der Ambulanten Pauschalen (aktualisiert am 06.12.2024)
A2: Katalog des TARDOC (aktualisiert am 06.12.2024)
Leistungskatalog ambulante Arzttarife (LKAAT) (aktualisiert am 06.12.2024)
Triggerliste v1.1a (TARMED) (aktualisiert am 06.12.2024)

Release notes vom 06.12.2024

Anhang B: Anwendungsmodalitäten
Erläuterndes Dokument: Klarstellungen und Beispiele
Erläuterndes Dokument: Reglement Fachbereiche

Anhang C: Richtlinien für die ambulante Leistungserfassung
Anhang D: Monitoring
Anhang E: Dynamische Kostenneutralität
Anhang F: Dignitäten
Anhang G: Sparten
Anhang H: Rechnungsstellung
Anhang I: Startpreise

Roadmap zur Weiterentwicklung

Simulationstool
Tarifbrowser (TARDOC 1.4, Ambulante Pauschalen 1.1 und Definitionshandbuch)

 

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