Bereitstellung des eingereichten Gesamt-Tarifsystems
Mit der Teilgenehmigung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen durch den Bundesrat am 19. Juni 2024 wurden den Tarifpartnern umfassende Vorgaben gemacht, wie die beiden unabhängig entwickelten Tarife aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Bundesrat erwartet eine neuerliche Eingabe des Gesuchs per 1. November 2024 zur Genehmigung und Einführung des Gesamt-Tarifsystems per 1. Januar 2026.
Unter der Leitung der OAAT AG haben die Tarifpartner ein Gesamt-Tarifsystem – bestehend aus TARDOC 1.4 und den ambulanten Pauschalen 1.1 – erarbeitet. Die grösste Änderung stellt dabei der übergeordnete Tarifstrukturvertrag dar, welcher beide Tarife gleichermassen umfasst und deren eindeutige Anwendung sicherstellt. Bei der Erarbeitung des übergeordneten Tarifstrukturvertrags wurden alle Tarifpartner – FMH, H+, santésuisse und curafutura - sowie die MTK und die GDK – einbezogen. Damit konnten wesentliche Anliegen der Tarifpartner aufgenommen werden.
Durch die Teilgenehmigung der beiden Tarife durch den Bundesrat und das vorgegebene, knappe Zeitfenster konnten an den Tarifstrukturen selbst nur Anpassungen vorgenommen werden, wo die Koordination der beiden Tarife dies erforderte. Insbesondere musste der Anwendungsbereich der ambulanten Pauschalen im Vergleich zur Version 1.0 deutlich reduziert werden. Der Anwendungsbereich des TARDOC musste so reduziert werden, dass keine Überschneidung mit jenem der ambulanten Pauschalen vorliegt.
Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsrates der OAAT AG vom 22. Oktober 2024 haben die Tarifpartner – FMH, H+, santésuisse, curafutura und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) – beschlossen, das Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC Version 1.4 und den Ambulanten Pauschalen Version 1.1 per 1. November 2024 beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen. Die OAAT AG weist darauf hin, dass das vorliegende Gesamt-Tarifsystem vom Bundesrat nicht genehmigt ist und deshalb nicht zur Anwendung freigegeben ist. Eine Einführung der neuen Tarife ist per 1. Januar 2026 vorgesehen. Die OAAT AG wird weiter zu gegebenem Zeitpunkt via Newsletter über das weitere Vorgehen informieren.
Hier finden Sie die vom Verwaltungsrat OAAT AG verabschiedete Verträge und Anhänge zum Gesamt-Tarifsystem, die vom Bundesrat noch nicht genehmigt sind:
Tarifstrukturvertrag
Tarifstrukturvertrag (Stand vom 01.11.2024)
Begleitvereinbarung
Begleitvereinbarung (Stand vom 01.11.2024)
Kataloge: Anhänge A1 und A2, Leistungskatalog LKAAT, Triggerliste
A1: Katalog der Ambulanten Pauschalen (Stand vom 10.04.2025)
A2: Katalog des TARDOC (Stand vom 10.04.2025)
Leistungskatalog ambulante Arzttarife (LKAAT) (Stand vom 10.04.2025)
Triggerliste v1.1b (TARMED) (Stand vom 10.04.2025)
Release notes
Release notes (Stand vom 10.04.2025)
Anhang B: Anwendungsmodalitäten und erläuternde Dokumente
Anhang B: Anwendungsmodalitäten (Stand vom 01.11.2024)
Erläuterndes Dokument: Klarstellungen und Beispiele (Stand vom 10.04.2025)
Erläuterndes Dokument: Reglement Fachbereiche (Stand vom 01.11.2024)
Anhang C: Richtlinien für die ambulante Leistungserfassung
Anhang C: Richtlinien für die ambulante Leistungserfassung (Stand vom 01.11.2024)
Anhang D & Anhang E: Monitoring und Dynamische Kostenneutralität
Anhang D: Monitoring (Stand vom 01.11.2024)
Anhang E: Dynamische Kostenneutralität (Stand vom 01.11.2024)
Anhang F & Anhang G: Dignitäten und Sparten
Anhang F: Dignitäten (Stand vom 01.11.2024)
Anhang G: Sparten (Stand vom 01.11.2024)
Anhang H: Rechnungsstellung
Anhang H: Rechnungsstellung (Stand vom 01.11.2024)
Erläuterndes Dokument: Klarstellungen und Beispiele (Stand vom 10.04.2025)
Anhang I: Startpreise
Anhang I: Startpreise (Stand vom 01.11.2024)
Roadmap zur Weiterentwicklung
Roadmap zur Weiterentwicklung (Stand vom 01.11.2024)
Simulationstool
Tarifbrowser
Tarifbrowser (TARDOC 1.4, Ambulante Pauschalen 1.1 und Definitionshandbuch)