FAQ

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Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen in Zusammenhang mit den ambulanten, ärztlichen Tarifen

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Grundmechanismus

Was ist TARDOC?

Der TARDOC ist eine Tarifstruktur zur Abrechnung ambulanter, ärztlicher Leistungen im Spital und der freien Praxis, welche voraussichtlich – zusammen mit ambulanten Pauschalen - TARMED ablösen soll.

Jede Tarifposition weist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten auf. Diese bestimmen – gemeinsam mit dem «External Factor» und dem Taxpunktwert, welcher zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt wird, den Frankenbetrag, der ein Leistungserbringer für diagnostische und therapeutische Leistungen verlangen darf.

Was sind ambulante Pauschalen?

Ambulante Pauschalen bezeichnen ein Tarifsystem, bestehend aus einer Tarifstruktur nach Vorbild SwissDRG (Katalog mit Relativgewichten) und einem Preis, den die Leistungserbringer und Krankenversicherer vereinbaren.

Wie viele ambulante Pauschalen gibt es?

In der Version 1.0 sind es 454 Pauschalen.

Dies entspricht bewusst einer hohen Granularität in der Anfangsphase zur besseren Erkennbarkeit der Leistungen. In Zukunft wäre eine Konsolidierung überall dort möglich, wo aufgrund der Daten keine Unterschiede zwischen mehreren Pauschalen erkennbar sind und die medizinische Homogenität gegeben ist.

Wie weiss ich, welche Pauschale abzurechnen ist?

Die ambulanten Pauschalen werden anhand der Diagnose und der erbrachten Prozedur ermittelt. Die Diagnose führt in das entsprechende Capitulum und die Prozedur (sowie weitere Merkmale wie bspw. Alter, Geschlecht, etc.) führt innerhalb des Capitulums in die richtige Fallgruppe. Dieser Vorgang muss nicht manuell gemacht werden, sondern wird durch den sog. Grouper erledigt.

Was ist ein Grouper und wie funktioniert dieser?

Der Grouper ist ein umfassendes Flussdiagramm oder ein umfassender Entscheidbaum. Darin werden die Patientenkontakte aufgrund der Diagnose, der Prozedur und weiterer Merkmale (z.B. Alter des Patienten) der richtigen Fallgruppe zugeordnet.

Der Entscheidbaum ist als HTML-Format im sog. Definitionshandbuch auf der Homepage der OAAT AG einsehbar.

Was ist ein Patientenkontakt?

Siehe dazu auch die Definition in Kapitel 1.4.1 im Dokument „Anwendungsmodalitäten“ (Stand Juni 2023 zur Tarifversion 1.0):

Ein Patientenkontakt ist definiert als das physische oder fernmündliche Zusammentreffen eines Patienten mit einem «Leistungserbringer im ambulanten Setting». Im Rahmen dessen wird eine diagnostisch oder therapeutische Massnahme durch einen «Leistungserbringer im ambulanten Setting» zu Gunsten eines Patienten durchgeführt. Eine Leistung an einer Probe oder einem Präparat entspricht nicht einem Patientenkontakt. Diese Leistungen müssen dem auftraggebenden Patientenkontakt zugeordnet werden. 

Gutachten, Akten- und Bildkonsilien und Tumorboards/ärztliche Expertenboards/interdisziplinäre Boards werden auch ohne physisches Zusammentreffen des Patienten mit dem «Leistungserbringer im ambulanten Setting» als Patientenkontakt geführt.

Welche Leistungen sind in den Pauschalen enthalten?

Siehe dazu auch die Ausführungen in Kapitel 1.4 im Dokument „Anwendungsmodalitäten“ (Stand Juni 2023 zur Tarifversion 1.0):

Eine Pauschale umfasst grundsätzlich alle Leistungen des dazugehörigen Patientenkontaktes (d.h. bspw. inkl. Medikamente, Verbrauchsmaterial, Leistungen, etc.).

Folgende Leistungen können separat abgerechnet werden (siehe dazu Kapitel 1.5 im Dokument „Anwendungsmodalitäten“ (Stand Juli 2023 zur Tarifversion 1.0)):

  • Labile und stabile Blutprodukte;
  • Mitgegebene Heilmittel;
  • Implantate in Fallgruppen mit entsprechender Kennzeichnung im Katalog ambulante Pauschalen.

Wieso wurden die ambulanten Pauschalen auf Basis von TARMED erstellt?

Die ambulanten Pauschalen wurden auf Basis von tatsächlichen ambulanten Kosten- und Leistungsdaten erstellt. Dies bedeutet, es wurden von abgerechneten Patientenfällen die Leistungsdaten (Rechnungsstellung, TARMED-Positionen) und die Kostendaten (gemäss REKOLE) erhoben und ausgewertet.

Tarifpositionen (bspw. TARMED) wurden nur verwendet, um den erbrachten Fall zu identifizieren.

Wird die Abrechnungsversion ebenfalls auf Basis von TARMED erstellt?

Die Entwicklung basierte auf der Identifikation der Patientenfälle mittels Tarifpositionen (bspw. TARMED). Die Abrechnungsversion wird auf ICD und CHOP-Codes basieren.

Für die Abrechnungsversion (und somit für die Anwendung ab Einführungszeitpunkt) ist TARMED nicht mehr relevant.

Sind in den Pauschalen nur ärztliche Leistungen enthalten? Sind die Implantate/ Medikamente/ Laboranalysen in den Pauschalen enthalten?

Grundsätzlich sind alle Leistungen eines Patientenkontakts in den Pauschalen enthalten. Also auch die nichtärztlichen Leistungen, Medikamente, Material, Implantate, Laborleistungen, etc. Vereinzelt sind Implantate jedoch separat abrechenbar. Im Katalog ambulante Pauschalen ist ausgewiesen, bei welchen Fallgruppen die Implantate separat abrechenbar sind.

Die Labor-Analysen sind in den Pauschalen enthalten. Die Abrechnung der Analysen ist im Art. 59 KVV geregelt und bedarf einer Anpassung bei der Einführung von ambulanten Pauschalen. Der entsprechende Austausch mit dem BAG läuft.

Anwendung

Wer wendet die ambulanten Pauschalen an?

Die ambulanten Pauschalen werden unabhängig vom Ort der Leistungserbringung angewendet. Erbringt ein Leistungserbringer eine Leistung, die in den Anwendungsbereich des ambulanten Pauschalensystems fällt, wird diese Leistung über ambulante Pauschalen abgerechnet. Davon können sowohl Spitäler wie auch Arztpraxen betroffen sein.

Wird TARDOC in der aktuell vorliegenden Version eingeführt?

Das hängt vom Entscheid des Bundesrates ab. Wird TARDOC per 2025 eingeführt, ohne dass gleichzeitig auch Pauschalen zur Abrechnung kommen, wird TARDOC in der Version 1.3.2 eingeführt. 

Werden beide Tarifstrukturen, TARDOC und ambulante Pauschalen, vom Bundesrat genehmigt und gleichzeitig eingeführt, werden einige Tarifpositionen aus dem TARDOC eliminiert. Es handelt sich dabei um jene Leistungen, die zukünftig über eine Pauschale und nicht mehr als Einzelleistung abgerechnet werden. Die OAAT AG wird nach dem Entscheid des Bundesrates eine neue TARDOC-Version publizieren. 

Muss ich einen Vertrag unterzeichnen, um über TARDOC abrechnen zu können?

Um über TARDOC abrechnen zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler dem Grundvertrag TARDOC beigetreten sein. Wer bereits dem TARMED-Rahmenvertrag beigetreten ist, ist automatisch auch berechtigt für die Abrechnung über TARDOC.

Wer dem Grundvertrag TARDOC noch beitreten muss, kann sich dafür an die entsprechenden Verbände der Leistungserbringer wenden: TARDOC | FMH oder H+ Die Spitäler der Schweiz: Ambulante ärztliche Leistungen (ambulante Pauschalen und TARDOC) – H+ Die Spitäler der Schweiz (hplus.ch) 

Wo kann ich den TARDOC einsehen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Sie können den Tarif über den Browser konsultieren oder eine entsprechende Access-Datenbank oder ein Excel-File downloaden.

Gibt es im TARDOC noch Spartenanerkennungen?

Ja, auch in einer allenfalls genehmigten TARDOC Version 1.3.2 gibt es Spartenanerkennungen. Für Leistungen in folgenden Sparten wird eine Spartenanerkennung vorausgesetzt:  

  • OP A, OP B, OP C und OP D 
  • Intermediate Care Unit (IMC) 
  • Intensivstation 
  • Anerkannte Notfallstation 
  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie 
  • Schlaflabor 
  • Interventionelle Schmerztherapie 
  • Nichtärztliches Chronic Care Management 

Die Spartenanerkennungen müssen für eine Abrechnung unter TARDOC neu beantragt werden, unbesehen davon, ob im TARMED bereits eine Anerkennung bestand. Ärztinnen und Ärzte, Praxen und Spitäler können entsprechende Antrage voraussichtlich ab Juli 2024 über LegiData elektronisch stellen. Die Anerkennung muss zum Einführungszeitpunkt bestehen, um Leistungen in den entsprechenden Sparten abrechnen zu können. Weitere Informationen finden Sie laufend auf der Webseite der OAAT AG.

Neu gibt es im TARDOC auch sogenannten “Deklarationssparten”. Werden Leistungen in den entsprechenden Sparten erbracht, muss dies deklariert werden:  

  • Anästhesie Vor- und Nachbereitung (MAC, IAK I-IV) 
  • Anästhesie (MAC, IAK I-IV) 
  • Schockraum 
  • EKG-Labor 
  • Lichttherapie 
  • Camera silens 
  • Phoniatrie 
  • Funktionsdiagnostik Pneumologie 
  • Funktionsdiagnostik Gastroenterologie 
  • ERCP und EUS 
  • Röntgen-Osteodensitometrie 
  • Ganzkörper-Röntgen 

Bitte beachten Sie, dass sich am Prozess der Spartenanerkennung und -Deklaration bis zum Entscheid des Bundesrates zu den ambulanten Tarifstrukturen noch Änderungen ergeben können.

Im TARDOC bin ich nicht mehr berechtigt alle Tarif-Positionen abzurechnen, was kann ich tun?

Sie können entsprechende TARDOC-Tarifpositionen oder ambulante Pauschalen für drei Jahre in Besitzstand nehmen. Danach müssen Sie für die entsprechenden Positionen eine fachspezifische Fortbildung nachweisen können, um weitere drei Jahre vom Besitzstand profitieren zu können. Anschliessend läuft die Regelung des Besitzstandes aus.

Besitzstände melden Sie über die Plattform LegiData an, indem Sie für die drei Jahre vor Einführung von TARDOC jeweils 5 Rechnungen hochladen, die beweisen, dass Sie die entsprechenden TARMED-Tarifpositionen bereits abgerechnet haben (Total 15 Rechnungen pro Tarifpositionen). Die Leistungen müssen unbeanstandet sein. Besitzstände müssen bei einer Einführung von TARDOC per 2025 bis zum 31. Dezember 2024 angemeldet werden. Voraussichtlich per Juli 2024 wird LegiData online verfügbar sein. Ab diesem Zeitpunkt werden auch entsprechende Informationen zur Verfügung stehen, die aufzeigen, auf welchen Positionen die Dignitäten eingeschränkt wurden und mit welchen TARMED-Positionen entsprechende TARDOC-Tarifpositionen bzw. Pauschalen in Besitztand genommen werden können.

Ende Juni 2024 wird die OAAT für alle Interessierten weitere Informationen zur Verfügung stellen:

  • Liste mit TARDOC-Tarifpositionen und entsprechenden TARMED-Vorgängerpositionen (Previous-Liste);
  • Liste mit TARMED-Positionen, die in Bezug auf die Abrechnungsberechtigung (Qualitative Dignität) in TARDOC Einschränkungen erfahren;
  • Liste mit TARDOC-Positionen, die in Bezug auf die Abrechnungsberechtigung (Qualitative Dignität) in TARDOC Einschränkungen erfahren, wo es aber möglich sein wird einen entsprechenden Besitzstand anzumelden;
  • Liste mit TARMED-Positionen um entsprechenden TARDOC-Positionen in Besitzstand zu nehmen.

Die Listen sind derzeit in finaler Überarbeitung (TARDOC 1.3.2). Bis Ende Juni 2024 werden keine Listen zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie um Ihre Geduld. 

Was gilt es bei der Abrechnung von TARDOC-Tarifpositionen zu berücksichtigen?

Die Rechnungsstellung erfolgt über das einheitliche Rechnungsformular des Forum Datenaustausch. Es sind die entsprechend vereinbarten Regelungen zu berücksichtigen.

Ferner gelten die Regeln betreffend einheitlicher Abrechnung.

Da TARDOC und die ambulanten Pauschalen kostenneutral eingeführt werden müssen, kommt im TARDOC neben dem Taxpunktwert ein zusätzlicher External Factor zur Anwendung. Dieser beträgt aktuell 0.82. Ein TARDOC Taxpunkt wird also zuerst mit dem External Factor und danach mit dem Taxpunktwert multipliziert, um den Rechnungsbetrag in Franken zu erhalten. Werden gleichzeitig mit TARDOC auch ambulante Pauschalen eingeführt (abhängig vom Entscheid des Bundesrates) muss der External Factor neu berechnet werden.

Warum muss TARDOC kostenneutral eingeführt werden und warum braucht es überhaupt neue Tarifstrukturen?

Die kostenneutrale Einführung neuer Tarifstrukturen ist gesetzlich verankert. In Artikel 59c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) ist festgehalten, dass ein Tarifmodellwechsel zu keinen Mehrkosten führen darf. Mit der Einführung des External Factor setzen die Tarifpartner eine an sie gestellte Forderung um. Notwendig wird die Kürzung aufgrund der Tatsache, dass insbesondere durch den Anstieg bei den Löhnen viele Leistungsbereiche im TARDOC teurer sind als sie dies noch im TARMED waren. Durch die lineare Kürzung des durch die Neuberechnung der Leistungen entstandenen Mehrvolumens wird sichergestellt, dass das relative Verhältnis zwischen den einzelnen medizinischen Leistungen im TARDOC nicht verändert wird.

Wo kann ich mich schulen lassen?

Die Schulung zu den neuen Tarifstrukturen obliegt in der Verantwortung der Tarifpartner, die OAAT AG führt selber keine Schulungen durch. Leistungserbringer finden weitere Informationen hier: 

Versicherer wenden sich bitte direkt an ihre Verbände.

Ich habe Änderungswünsche für TARDOC, wohin kann ich mich wenden?

TARDOC wird in Zukunft jährlich weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass es dafür ein jährliches Antragsfenster gibt. Antragsberechtigt sind die Gesellschafter der OAAT AG. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen (Änderung von Tarifpositionen, Neutarifierungen) direkt an die entsprechenden Verbände curafutura, FMH, H+, MTK oder santésuisse.

Auch für allfällige Interpretationsschwierigkeiten bzw. -differenzen gibt es ein entsprechendes Gefäss. Wenden Sie sich dazu bitte ebenfalls direkt an Ihren Verband.

Daten

Wieso wurden nur Kosten- und Leistungsdaten der Spitäler verwendet?

Mit der etablierten Branchenlösung REKOLE  (Revision der Kostenrechnung und Leistungserfassung) wird schweizweit die Vereinheitlichung der Spital-Kostenrechnungsstandards gewährleistet. Mit der REKOLE-Zertifizierung wird bestätigt, dass die Kosten- und Leistungsrechnung dieser Spitäler den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspricht. Somit sind die daraus resultierenden Kostendaten auf Patientenebene vergleichbar. REKOLE ist gesetzlich anerkannt.

Durch die Verwendung dieser Daten basiert das ambulante Pauschalensystem auf einer umfassenden, standardisierten und gesetzlich anerkannten Datengrundlage.

Es existieren noch keine analoge Kostendaten aus den Arztpraxen auf Patientenebene (sog. Fallbasierte Kostendaten). Sobald eine entsprechende Methodik eingeführt wäre und die Daten vorliegen würden, könnten diese grundsätzlich für die Berechnungen im ambulanten Pauschalensystem berücksichtigt werden.

Wieso wurden nicht die Daten aller Spitäler verwendet?

Zum Zeitpunkt der Datenerhebungen waren die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht in Kraft für eine Obligatorium zur Datenlieferung. Die Datenlieferung erfolgte zum Zeitpunkt der Entwicklung der Tarifversion 1.0 noch auf freiwilliger Basis.

Die Tarifversion 1.0 wurde auf der Datenbasis von 47 Spitälern entwickelt, wobei rund 850‘000 ambulante Fälle verwendet wurden. Diese Fallzahlenmenge ist vergleichbar mit der Situation bei der Einführung von SwissDRG im Jahr 2012.

Mit Art. 47a Abs. 5 KVG existieren die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass ab Einführung des ambulanten Pauschalensystems alle Leistungserbringer verpflichtet werden können, die nötigen Kosten- und Leistungsdaten zu liefern.

Wie können die Pauschalen bewertet werden?

Die Tarifversion 1.0 des ambulanten Pauschalensystems wurde auf Daten der Spitäler aus den Jahren 2019 – 2021 entwickelt. Wichtig: es handelt sich dabei um reale, tatsächlich entstandene Daten und nicht um quantitative Schätzungen oder Meinungen von Fachpersonen. Die Fachpersonen der Tarifpartner diskutieren jedoch in Expertengremien über Aspekte zur Methodik. Methodische Verfeinerungen sind im Rahmen der regelmässigen Tarifpflege (voraussichtlich jährlich) und Weiterentwicklungen der Tarifstruktur möglich.

Wie kann eine regelmässige Aktualisierung der Pauschalen sichergestellt werden? (lernendes System)

Die Tarifstruktur unterliegt einem regelmässigen, automatischen Prozess der Tarifpflege (voraussichtlich jährlicher Rhythmus). Im Rahmen dieses Prozesses werden die neusten Kosten- und Leistungsdaten verwendet. Die zuständige Tariforganisation führt zudem laufend datenbasierte Analysen durch, wo die Güte der Tarifstruktur verbessert werden kann. Dabei prüft sie über den sog. Antragsprozess auch Vorschläge und Hinweise der Anwender. Dadurch soll sichergestellt werden, dass:

  • Die Berechnungen stets auf einer aktuellen Datengrundlage basieren;
  • Entwicklungen in der medizinischen Leistungserbringung zeitnah in der Tarifstruktur abgebildet werden (bspw. neue Behandlungsmethoden, etc.);
  • Beobachtungen aus der Tarifanwendung in die Tarifstruktur einfliessen, wenn diese zu einer objektiven Systemverbesserungen beitragen.

Müssen Kodierpersonen für den ambulanten Bereich eingestellt werden? Gibt es ein neues Berufsbild "ambulante Kodierer"?

Die Kodierung der Diagnose und der Prozedur ist im ambulanten Setting deutlich weniger kompliziert als im stationären Bereich, weil für die Zuordnung zu einer Pauschale mehrheitlich nur eine Diagnose und eine Prozedur relevant ist (Ausnahmen sind möglich).

Als Grundsatz gilt, dass das gleiche Personal die Erfassung der Diagnose(-n) und Prozedur(-en) im ambulanten Bereich durchführen kann, welches heute die Leistungserfassung im Einzelleistungstarif durchführt.

Die Einführung der ambulanten Kodierung ist initial mit einem Mehraufwand verbunden. Nach der Etablierung ist jedoch eine deutliche Reduktion des Aufwandes im Vergleich zur heutigen Situation mit dem umfassenden Einzelleistungstarif und dem dazugehörigen Regelwerk zu erwarten.

Wie weiss ich, wie gross der Anteil des Arztes an der Pauschale ist?

Ab Einführung wird ein Datenspiegel veröffentlicht, in dem u.a. einzelne Kostenbestandteile der Pauschalen einsehbar sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufschlüsselung der Kostenbestandteile maximal im Rahmen der Granularität von REKOLE möglich ist (d.h. bspw. keine Aufschlüsselung der Arztkosten nach unterschiedlichen Fachbereichen).

Preisfindung

Wie werden die Preise der Pauschalen ermittelt?

Im ambulanten Pauschalensystem werden Struktur und Preis getrennt.

Die Struktur bildet auf der Basis von tatsächlich entstandenen Kosten Leistungen im richtigen Verhältnis zueinander ab. Dieses Verhältnis ist das Kostengewicht. Die Tariforganisation verantwortet die Tarifstruktur.

Das Kostengewicht wird mit einem Frankenbetrag (d.h. dem Preis) multipliziert. Kostengewicht (Struktur) multipliziert mit dem Frankenbetrag (Preis) ergibt die Vergütung des Leistungserbringer. Der Preis wird zwischen den Tarifpartnern (oder ihren Mitgliedern) verhandelt (bspw. Spital mit entsprechenden Organisationen der Krankenversicherer). Diese Verhandlung findet somit ausserhalb der Tariforganisation statt. Die Tariforganisation publiziert pro Pauschale die Kostengewichte (Struktur) sowie Eckwerte zu den Kosten.

Entwicklung

Wie wurden die ambulanten Pauschalen entwickelt?

Die Spitäler lieferten Kosten- und Leistungsdaten ihrer tatsächlich erbrachten ambulanten Patientenfälle. Diese Fälle wurden in medizinisch ähnliche Fälle gruppiert. Über eine eigens dafür entwickelte Software wurden diese gruppierten Fälle weiter in feinere Fallgruppen aufgeteilt, so dass möglichst homogene Fallgruppen daraus entstanden. Die Homogenität bezieht sich einerseits auf die medizinische Leistungserbringung und andererseits auf die Kosten der Fälle in jeder Fallgruppe. Im Rahmen der regelmässigen (voraussichtlich jährlichen) Aktualisierung der Tarifstruktur kann auf der Basis der neusten Daten überprüft werden, ob die Gruppierung der Fälle verändert oder verfeinert werden sollte, um eine noch höhere Kostenhomogenität zu erreichen. Um dies zu erreichen können Faktoren wie bspw. Alter, Prozeduren, Medikamente, etc. berücksichtigt werden.

Allgemeine Tarife

Wann werden TARDOC und die ambulanten Pauschalen eingeführt?

TARDOC 1.3.2 und die ambulanten Pauschalen (Version 1.0) wurden Ende 2023 beim Bundesrat eingereicht mit dem Ziel TARDOC per 2025 und die ambulanten Pauschalen – mit einem Vorlauf von 12 Monaten – voraussichtlich per 2026 einzuführen. Die OAAT AG geht von einem Entscheid des Bundesrates per spätestens Ende des zweiten Quartals 2024 aus.

Werden TARDOC und die ambulanten Pauschalen in den aktuell vorliegenden Versionen eingeführt?

Das hängt vom Entscheid des Bundesrates ab. Wird TARDOC per 2025 eingeführt, ohne dass gleichzeitig auch Pauschalen zur Abrechnung kommen, wird TARDOC in der Version 1.3.2 eingeführt. 

Werden beide Tarifstrukturen, TARDOC (Version 1.3.2) und ambulante Pauschalen (Version 1.0), vom Bundesrat genehmigt und gleichzeitig eingeführt, werden einige Tarifpositionen aus dem TARDOC eliminiert. Es handelt sich dabei um jene Leistungen, die zukünftig über eine Pauschale und nicht mehr als Einzelleistung abgerechnet werden. Die OAAT AG wird nach dem Entscheid des Bundesrates eine neue TARDOC-Version publizieren.

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