FAQ

FAQ – Häufige Fragen zum TARDOC

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen in Zusammenhang mit dem Tarifsystem “TARDOC”. 

Grundmechanismus

Was ist TARDOC?

Der TARDOC ist eine Tarifstruktur zur Abrechnung ambulanter, ärztlicher Leistungen im Spital und der freien Praxis, welche voraussichtlich – zusammen mit ambulanten Pauschalen - TARMED ablösen soll.

Jede Tarifposition weist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten auf. Diese bestimmen – gemeinsam mit dem «External Factor» und dem Taxpunktwert, welcher zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt wird, den Frankenbetrag, der ein Leistungserbringer für diagnostische und therapeutische Leistungen verlangen darf.

Anwendung

Wird TARDOC in der aktuell vorliegenden Version eingeführt?

Das hängt vom Entscheid des Bundesrates ab. Wird TARDOC per 2025 eingeführt, ohne dass gleichzeitig auch Pauschalen zur Abrechnung kommen, wird TARDOC in der Version 1.3.2 eingeführt. 

Werden beide Tarifstrukturen, TARDOC und ambulante Pauschalen, vom Bundesrat genehmigt und gleichzeitig eingeführt, werden einige Tarifpositionen aus dem TARDOC eliminiert. Es handelt sich dabei um jene Leistungen, die zukünftig über eine Pauschale und nicht mehr als Einzelleistung abgerechnet werden. Die OAAT AG wird nach dem Entscheid des Bundesrates eine neue TARDOC-Version publizieren. 

Muss ich einen Vertrag unterzeichnen, um über TARDOC abrechnen zu können?

Um über TARDOC abrechnen zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler dem Grundvertrag TARDOC beigetreten sein. Wer bereits dem TARMED-Rahmenvertrag beigetreten ist, ist automatisch auch berechtigt für die Abrechnung über TARDOC.

Wer dem Grundvertrag TARDOC noch beitreten muss, kann sich dafür an die entsprechenden Verbände der Leistungserbringer wenden: TARDOC | FMH oder H+ Die Spitäler der Schweiz: Ambulante ärztliche Leistungen (ambulante Pauschalen und TARDOC) – H+ Die Spitäler der Schweiz (hplus.ch) 

Wo kann ich den TARDOC einsehen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Sie können den Tarif über den Browser konsultieren oder eine entsprechende Access-Datenbank oder ein Excel-File downloaden.

Gibt es im TARDOC noch Spartenanerkennungen?

Ja, auch in einer allenfalls genehmigten TARDOC Version 1.3.2 gibt es Spartenanerkennungen. Für Leistungen in folgenden Sparten wird eine Spartenanerkennung vorausgesetzt:  

  • OP A, OP B, OP C und OP D 
  • Intermediate Care Unit (IMC) 
  • Intensivstation 
  • Anerkannte Notfallstation 
  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie 
  • Schlaflabor 
  • Interventionelle Schmerztherapie 
  • Nichtärztliches Chronic Care Management 

Die Spartenanerkennungen müssen für eine Abrechnung unter TARDOC neu beantragt werden, unbesehen davon, ob im TARMED bereits eine Anerkennung bestand. Ärztinnen und Ärzte, Praxen und Spitäler können entsprechende Antrage voraussichtlich ab Juli 2024 über LegiData elektronisch stellen. Die Anerkennung muss zum Einführungszeitpunkt bestehen, um Leistungen in den entsprechenden Sparten abrechnen zu können. Weitere Informationen finden Sie laufend auf der Webseite der OAAT AG.

Neu gibt es im TARDOC auch sogenannten “Deklarationssparten”. Werden Leistungen in den entsprechenden Sparten erbracht, muss dies deklariert werden:  

  • Anästhesie Vor- und Nachbereitung (MAC, IAK I-IV) 
  • Anästhesie (MAC, IAK I-IV) 
  • Schockraum 
  • EKG-Labor 
  • Lichttherapie 
  • Camera silens 
  • Phoniatrie 
  • Funktionsdiagnostik Pneumologie 
  • Funktionsdiagnostik Gastroenterologie 
  • ERCP und EUS 
  • Röntgen-Osteodensitometrie 
  • Ganzkörper-Röntgen 

Bitte beachten Sie, dass sich am Prozess der Spartenanerkennung und -Deklaration bis zum Entscheid des Bundesrates zu den ambulanten Tarifstrukturen noch Änderungen ergeben können.

Im TARDOC bin ich nicht mehr berechtigt alle Tarif-Positionen abzurechnen, was kann ich tun?

Sie können entsprechende TARDOC-Tarifpositionen oder ambulante Pauschalen für drei Jahre in Besitzstand nehmen. Danach müssen Sie für die entsprechenden Positionen eine fachspezifische Fortbildung nachweisen können, um weitere drei Jahre vom Besitzstand profitieren zu können. Anschliessend läuft die Regelung des Besitzstandes aus.

Besitzstände melden Sie über die Plattform LegiData an, indem Sie für die drei Jahre vor Einführung von TARDOC jeweils 5 Rechnungen hochladen, die beweisen, dass Sie die entsprechenden TARMED-Tarifpositionen bereits abgerechnet haben (Total 15 Rechnungen pro Tarifpositionen). Die Leistungen müssen unbeanstandet sein. Besitzstände müssen bei einer Einführung von TARDOC per 2025 bis zum 31. Dezember 2024 angemeldet werden. Voraussichtlich per Juli 2024 wird LegiData online verfügbar sein. Ab diesem Zeitpunkt werden auch entsprechende Informationen zur Verfügung stehen, die aufzeigen, auf welchen Positionen die Dignitäten eingeschränkt wurden und mit welchen TARMED-Positionen entsprechende TARDOC-Tarifpositionen bzw. Pauschalen in Besitztand genommen werden können.

Ende Juni 2024 wird die OAAT für alle Interessierten weitere Informationen zur Verfügung stellen:

  • Liste mit TARDOC-Tarifpositionen und entsprechenden TARMED-Vorgängerpositionen (Previous-Liste);
  • Liste mit TARMED-Positionen, die in Bezug auf die Abrechnungsberechtigung (Qualitative Dignität) in TARDOC Einschränkungen erfahren;
  • Liste mit TARDOC-Positionen, die in Bezug auf die Abrechnungsberechtigung (Qualitative Dignität) in TARDOC Einschränkungen erfahren, wo es aber möglich sein wird einen entsprechenden Besitzstand anzumelden;
  • Liste mit TARMED-Positionen um entsprechenden TARDOC-Positionen in Besitzstand zu nehmen.

Die Listen sind derzeit in finaler Überarbeitung (TARDOC 1.3.2). Bis Ende Juni 2024 werden keine Listen zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie um Ihre Geduld. 

Was gilt es bei der Abrechnung von TARDOC-Tarifpositionen zu berücksichtigen?

Die Rechnungsstellung erfolgt über das einheitliche Rechnungsformular des Forum Datenaustausch. Es sind die entsprechend vereinbarten Regelungen zu berücksichtigen.

Ferner gelten die Regeln betreffend einheitlicher Abrechnung.

Da TARDOC und die ambulanten Pauschalen kostenneutral eingeführt werden müssen, kommt im TARDOC neben dem Taxpunktwert ein zusätzlicher External Factor zur Anwendung. Dieser beträgt aktuell 0.82. Ein TARDOC Taxpunkt wird also zuerst mit dem External Factor und danach mit dem Taxpunktwert multipliziert, um den Rechnungsbetrag in Franken zu erhalten. Werden gleichzeitig mit TARDOC auch ambulante Pauschalen eingeführt (abhängig vom Entscheid des Bundesrates) muss der External Factor neu berechnet werden.

Warum muss TARDOC kostenneutral eingeführt werden und warum braucht es überhaupt neue Tarifstrukturen?

Die kostenneutrale Einführung neuer Tarifstrukturen ist gesetzlich verankert. In Artikel 59c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) ist festgehalten, dass ein Tarifmodellwechsel zu keinen Mehrkosten führen darf. Mit der Einführung des External Factor setzen die Tarifpartner eine an sie gestellte Forderung um. Notwendig wird die Kürzung aufgrund der Tatsache, dass insbesondere durch den Anstieg bei den Löhnen viele Leistungsbereiche im TARDOC teurer sind als sie dies noch im TARMED waren. Durch die lineare Kürzung des durch die Neuberechnung der Leistungen entstandenen Mehrvolumens wird sichergestellt, dass das relative Verhältnis zwischen den einzelnen medizinischen Leistungen im TARDOC nicht verändert wird.

Wo kann ich mich schulen lassen?

Die Schulung zu den neuen Tarifstrukturen obliegt in der Verantwortung der Tarifpartner, die OAAT AG führt selber keine Schulungen durch. Leistungserbringer finden weitere Informationen hier: 

Versicherer wenden sich bitte direkt an ihre Verbände.

Ich habe Änderungswünsche für TARDOC, wohin kann ich mich wenden?

TARDOC wird in Zukunft jährlich weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass es dafür ein jährliches Antragsfenster gibt. Antragsberechtigt sind die Gesellschafter der OAAT AG. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen (Änderung von Tarifpositionen, Neutarifierungen) direkt an die entsprechenden Verbände curafutura, FMH, H+, MTK oder santésuisse.

Auch für allfällige Interpretationsschwierigkeiten bzw. -differenzen gibt es ein entsprechendes Gefäss. Wenden Sie sich dazu bitte ebenfalls direkt an Ihren Verband.

Für weitere Fragen zu den Pauschalen, die im FAQ nicht geklärt wurden, wenden Sie sich an tardoc(at)oaat-otma.ch.

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