Nach der Teilgenehmigung des TARDOC und der ambulanten Pauschalen durch den Bundesrat steht das nicht genehmigte Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab sofort allen Interessierten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die OAAT AG weist darauf hin, dass das vorliegende Gesamt-Tarifsystem weder von den Tarifpartnern, der OAAT AG noch vom Bundesrat zur Anwendung freigegeben ist. Die OAAT AG wird zu gegebenem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen informieren.