Tarifanwendung

Dateien und Tools

Hier finden Sie die wichtigsten Dateien und Tools rund um die Anwendung des TARDOC.

Anerkennungs- und Deklarationssparten

Aus dem Spartenkonzept

Mit der Inkraftsetzung des Tarifs muss für die Anerkennungssparten eine Anerkennung gemäss Mindestanforderungen eingeholt werden. Übergangsregelungen werden in den Beilagen definiert. Die Anerkennung der Sparten durch das zuständige Gremium der OAAT AG ist Voraussetzung zur Abrechnung der Leistungen aus dieser Sparte. Die Definition der Anerkennungssparte gründet in erster Linie auf Anforderungen betreffend Behandlungs- und Prozessqualität.

Die Anerkennungskriterien können sich nebst den Anforderungen an die Qualität und Patientensicherheit auch an den betriebswirtschaftlichen Eckwerten der Sparte orientieren. Die Parameter der Spartenberechnungsstellen immer eine Durchschnittsbetrachtung der realen Leistungserbringung dar und gelten nicht automatisch als Mindestanforderung für die Anerkennungskriterien. Die Mindestanforderungen für die Anerkennungssparten sind in den nachfolgenden Beilagen geregelt.

Für alle Anerkennungskriterien wird festgelegt, ob sie unmittelbar oder nur mittelbar für Qualität und Patientensicherheit relevant sind. Diese Zuteilung ist für das Überprüfungsverfahren relevant.

  • Sparte anerkennen lassen (Link folgt)
  • Wichtige Hinweise (folgt)

Besitzstände

Aus dem Dignitätskonzept

1. Ein Besitzstand berechtigt die Ärztin/den Arzt zur Anwendung und Abrechnung von TARDOC Leistungspositionen, die sie/er fachlich eigenverantwortlich während mindestens dreier Jahre vor Inkraftsetzung der TARDOC-Tarifstruktur regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht und abgerechnet hat, über deren Weiterbildungstitel sie/er jedoch nicht verfügt.

2. Die Ärztin/der Arzt deklariert gegenüber der OAAT AG die Leistungspositionen, für sie/die er den Besitzstand beansprucht. Mit der erstmaligen Deklaration ist der Besitzstand ab Inkrafttreten des Tarifs TARDOC für drei Jahre gültig und muss innerhalb dieser drei Jahre gemäss Ziffer 1.3.1 validiert werden. Ansonsten fällt der Besitzstand unwiderruflich dahin.

  • Besitzstand beantragen (folgt)
  • Wichtige Hinweise (folgt)

Facharztklinik

Definition und Anwendung der Facharztklinik

Die GI-13 des TARDOC legt fest, wer tarifarisch als Leistungserbringer gilt und auf wen sich die Anwendungs- und Abrechnungsregeln beziehen. Im Spital gelten in diesem Sinn die insgesamt an der Behandlung beteiligten ausführenden Leistungserbringer derselben Facharztklinik.

Konzept Facharztklinik 

Antragsverfahren Tarifentwicklung

Ziel und Ablauf des externen Antragsverfahrens

Ziel des externen Antragsverfahrens ist die Weiterentwicklung und Optimierung des TARDOC. Die Verbände der Leistungserbringer und Kostenträger sind berechtigt, Anträge zur Änderung der Tarifstruktur einzureichen.

Die Anträge können inhaltliche und redaktionelle Anpassungen betreffen. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Änderungsanträge und legt diese dem Verwaltungsrat der OAAT AG vor. Dieser entscheidet abschliessend über die Umsetzung der Anpassungen in einer künftigen Tarifversion.

  • Antragsformular (folgt)
  • Tarifanpassungen im Überblick (folgt)

Antragsverfahren Tarifinterpretation

Antragsverfahren Tarifinterpretation

Bei Unklarheiten über die Anwendung des Tarifs haben die Tarifanwender die Möglichkeit, einen Interpretationsantrag über die Plattform «applix» einzureichen.

Antragsberechtigt sind Leistungserbringer, Kostenträger sowie deren Verbände. Die Interpretationskommission (IK) TARDOC beurteilt den Antrag und nimmt bei Bedarf eine Präzisierung vor.

Die Feststellungen zum Tarif werden auf der Webseite publiziert.

  • Antragsformular (folgt)
  • IK Tardoc (folgt)
  • Feststellungen zum Tarif (folgt)
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