Die Anlaufstelle für die ambulanten Arzttarife der Schweiz
Die OAAT AG ist die nationale, ambulante Tariforganisation der Leistungserbringer und Versicherer mit Sitz in Bern. Sie hat das Ziel, die Vertragspartner bei der Anwendung und Weiterentwicklung der nationalen Tarifsysteme für ambulante ärztliche Leistungen (TARDOC, ambulante Pauschalen) zu unterstützen.
OAAT OTMA: Die Anlaufstelle für die ambulanten Arzttarife der Schweiz
Aktuelles
Stelle für Startpreisberechnung
Im Auftrag ihrer Gesellschafter hat die OAAT AG mit der Firma BSS einen Vertrag betreffend «Stelle für Startpreisberechnung» gemäss Anhang I des Tarifstrukturvertrags abgeschlossen. In einem ersten Schritt wird BSS einen Prozess zur Anmeldung der Vertragsräume, für die ein Startpreis berechnet werden soll, aufsetzen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite von BSS. Die Meldungen erfolgen ausschliesslich per E-Mail an startpreise(at)bss-basel.ch mittels dem zur Verfügung gestellten Formular im Excel-Format (Formular für Sammelmeldung, Formular für Einzelmeldung). Die Tarifpartner müssen die Vertragsräume in gemeinsamem Einverständnis melden.
Fristen: Die ordentliche Frist für die Übermittlung von Meldungen ist Montag, der 31. März 2025. Nachmeldungen werden bis spätestens am Sonntag, 13. April 2025 entgegengenommen. Meldungen, die nach dem 13. April 2025 eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die OAAT AG erarbeitete zusammen mit den Tarifpartnern eine Lösung für Notfallpauschalen in Arztpraxen und wird diese Präzisierungen dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen
Der Verwaltungsrat Organisation für ambulante Arzttarife AG (OAAT) hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2026 gutgeheissen. Die Lösung wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.
Ambulanter Artztarif: Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen
Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen zugestimmt. Ein zwischenzeitlich ergriffenes Referendum von sieben Fachgesellschaften der FMH wurde an einer ausserordentlichen FMH-Delegiertenversammlung abgelehnt.
Das Genehmigungsgesuch liegt nun beim Bundesrat. Die Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen ist nach wie vor per Anfang 2026 geplant.
Die beiden Tarifstrukturen sollen zukünftig regelmässig revidiert werden. Bereits für 2027 ist geplant, revidierte Versionen von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen zu implementieren. Die im Gesamt-Tarifsystem enthaltenen und genehmigten Pauschalen werden gemäss der Begleitvereinbarung, die die Tarifpartner miteinander abgeschlossen haben, im Jahr 2025 überprüft und ggf. weiterentwickelt, so dass die überarbeitete Fassung per 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Per 1. Januar 2027 wird der Anwendungsbereich der ambulanten Pauschalen aber weder erweitert noch reduziert.
Das Antragsverfahren für die Tarifentwicklung der Versionen 2027 startet voraussichtlich Anfang 2025, antragsberechtigt sind die Aktionäre der OAAT AG:
Um eine reibungslose Einführung der Tarife gewährleisten zu können, planen die Aktionäre der OAAT AG auch entsprechende Informationsplattformen sowie Schulungsangebote. Die OAAT selbst wird keine entsprechenden Veranstaltungen durchführen und verweist bei offenen Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung der Tarifstrukturen an die entsprechenden Verbände.
Die OAAT AG wird zu allen Themen zu gegebenem Zeitpunkt via Newsletter und die Webseite informieren.