OAAT OTMA: Die Anlaufstelle für die ambulanten Arzttarife der Schweiz

Aktuelles

Die OAAT AG erarbeitete zusammen mit den Tarifpartnern eine Lösung für Notfallpauschalen in Arztpraxen und wird diese Präzisierungen dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen

Der Verwaltungsrat Organisation für ambulante Arzttarife AG (OAAT) hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2026 gutgeheissen. Die Lösung wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Medienmitteilung, 20.02.2025

Ambulanter Artztarif: Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen

Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 dem Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen zugestimmt. Ein zwischenzeitlich ergriffenes Referendum von sieben Fachgesellschaften der FMH wurde an einer ausserordentlichen FMH-Delegiertenversammlung abgelehnt. 

Das Genehmigungsgesuch liegt nun beim Bundesrat. Die Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen ist nach wie vor per Anfang 2026 geplant. 

Die beiden Tarifstrukturen sollen zukünftig regelmässig revidiert werden. Bereits für 2027 ist geplant, revidierte Versionen von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen zu implementieren. Die im Gesamt-Tarifsystem enthaltenen und genehmigten Pauschalen werden gemäss der Begleitvereinbarung, die die Tarifpartner miteinander abgeschlossen haben, im Jahr 2025 überprüft und ggf. weiterentwickelt, so dass die überarbeitete Fassung per 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Per 1. Januar 2027 wird der Anwendungsbereich der ambulanten Pauschalen aber weder erweitert noch reduziert.

Das Antragsverfahren für die Tarifentwicklung der Versionen 2027 startet voraussichtlich Anfang 2025, antragsberechtigt sind die Aktionäre der OAAT AG: 

  • FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
  • H+ Die Spitäler der Schweiz
  • santésuisse Die Schweizerischen Krankenversicherer
  • curafutura Die innovativen Krankenversicherer
  • MTK Medizinaltarif-Kommission UVG

Ebenfalls im 2025 soll das Antragsverfahren für Tarifinterpretationen starten. 

Bereits publiziert sind die ersten Software-Komponenten des neuen Tarifsystems. Drittanbieter erhalten hier weitere Informationen: Tarifkomponenten

Im Verlaufe des Sommers 2025 wird zudem die Sparten- und Dignitätsdatenbank LegiData in Betrieb gehen. Es wird dann möglich sein für TARDOC-Tarifpositionen und Ambulante Pauschalen Besitzstände anzumelden sowie die Spartenanerkennung für die beiden nichtärztlichen Kapitel AK.05 Chronic Care Management und EA.05 Ambulante Leistungen durch Nichtärztliche Fachpersonen in der Psychiatrie im Spital und Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen (Art. 35 Abs. 2 Bst n KVG) durchzuführen. 

Um eine reibungslose Einführung der Tarife gewährleisten zu können, planen die Aktionäre der OAAT AG auch entsprechende Informationsplattformen sowie Schulungsangebote. Die OAAT selbst wird keine entsprechenden Veranstaltungen durchführen und verweist bei offenen Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung der Tarifstrukturen an die entsprechenden Verbände. 

Die OAAT AG wird zu allen Themen zu gegebenem Zeitpunkt via Newsletter und die Webseite informieren.

TarifMatcher – Neue Tarifsoftware jetzt verfügbar

Ab sofort steht die neue Tarifsoftware «TarifMatcher» zur Verfügung. Diese Java-basierte Bibliothek unterstützt IT-Unternehmen bei der korrekten Implementation der ambulanten ärztlichen Tarife in ihre Softwaretools. 

Detaillierte Informationen zu den Funktionen und Komponenten des TarifMatchers können auf unserer Webseite in einem bereitgestellten Informationsblatt eingesehen werden. Unternehmen, die an der Nutzung des TarifMatchers interessiert sind, können durch den Abschluss eines Lizenzvertrags Zugang zur Software-Plattform erhalten. Nach erfolgreicher Anmeldung und Vertragsabschluss stellen wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen sowie die Software bereit.

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